Was ist ein Betriebsarzt? Erklärt von einem Betriebsarzt.

Was ist ein Betriebsarzt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bestellung eines Betriebsarztes ist gesetzlich verpflichtend (§ 2 ASiG) – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

  • Betriebsärzte sind Fachärzte für Arbeitsmedizin und unterstützen bei Prävention, Vorsorge und Wiedereingliederung.

  • Sie beraten zur Gestaltung gesunder Arbeitsplätze und beurteilen gesundheitliche Risiken im Betrieb.

  • Betriebsärztliche Betreuung erfolgt vertraulich, unabhängig und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

  • Unternehmen profitieren durch weniger Krankheitsausfälle, rechtliche Sicherheit und stärkere Mitarbeiterbindung.

  • Die Einsatzzeit richtet sich nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial (geregelt in der DGUV Vorschrift 2).

  • Betriebsärzte sind nicht nur Pflicht, sondern ein echter Mehrwert für Gesundheit und Unternehmenserfolg.

Ein Betriebsarzt – oder eine Betriebsärztin – ist weit mehr als nur ein Arzt im Betrieb. Als spezialisierte Fachärzte für Arbeitsmedizin übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche Betreuung (§ 3 ASiG, DGUV Vorschrift 2). Damit stellen wir sicher, dass Unternehmen ihre Pflicht zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen – und Beschäftigte gesund, sicher und langfristig arbeitsfähig bleiben.

Unsere Aufgaben als Betriebsarzt sind breit gefächert: Wir beurteilen Arbeitsbedingungen, identifizieren gesundheitliche Risiken, führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen. Damit tragen wir aktiv zur Prävention von Erkrankungen und Unfällen bei.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Nach längerer Krankheit unterstützen wir Betriebe und Beschäftigte dabei, individuelle Lösungen für eine erfolgreiche Rückkehr ins Arbeitsleben zu entwickeln.

Wichtig: Der Betriebsarzt ist fachlich unabhängig und der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Ob als fest angestellter oder externer Betriebsarzt – immer arbeiten wir eng mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat und Unternehmensleitung zusammen, um einen ganzheitlichen Gesundheitsschutz im Betrieb sicherzustellen.


Gesetzliche Grundlagen

Die Tätigkeit eines Betriebsarztes steht auf einem klaren gesetzlichen Fundament. Drei zentrale Regelwerke definieren die Aufgaben, Pflichten und Rahmenbedingungen betriebsärztlicher Arbeit in Deutschland:

 

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz ist die Hauptrechtsgrundlage für die Bestellung und Tätigkeit von Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten systematisch zu fördern und in betriebliche Prozesse zu integrieren.

 

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Diese Verordnung konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz in Bezug auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Sie legt genau fest, wann, wie oft und in welchem Umfang Vorsorgen durchzuführen sind – beispielsweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm oder Bildschirmarbeit. Die ArbMedVV ist ein zentrales Instrument der präventiven Arbeitsmedizin.

DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift)

Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ergänzt das ASiG und regelt im Detail, wie die betriebsärztliche Betreuung in der Praxis umzusetzen ist – zum Beispiel durch die Festlegung von Betreuungszeiten, Grund- und betriebsspezifischer Betreuung sowie durch Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und anderen Arbeitsschutzakteuren.

Der Betriebsarzt ist Arbeitgeberpflicht

Als Betriebsarzt weiß ich: Viele Unternehmen unterschätzen, wie klar der Gesetzgeber unsere Rolle geregelt hat. Dabei ist die Arbeitsmedizinische Betreuung keine freiwillige Entscheidung, sondern eine verbindliche Arbeitgeberpflicht – gesetzlich verankert im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), konkret in § 2.

Jeder Arbeitgeber muss einen Betriebsarzt bestellen – unabhängig von der Unternehmensgröße

Ob Handwerksbetrieb, Agentur oder Industrieunternehmen: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen. Das gilt bereits für Kleinstbetriebe – und unabhängig davon, ob aktuell ein konkreter Gesundheitsvorfall im Raum steht.

Die Pflicht zur Bestellung dient einem klaren Ziel: Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig erkennen und vermeiden. Genau dafür bin ich als Betriebsarzt da – präventiv, beratend, neutral.

Wie kann die gesetzliche Verpflichtung erfüllt werden?

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, die gesetzliche Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung umzusetzen:

  • durch einen intern angestellten Betriebsarzt,

  • durch die Beauftragung eines externen Facharztes für Arbeitsmedizin,

  • oder durch einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst (wie z. B. eine arbeitsmedizinische Gemeinschaftspraxis).

Wichtig ist in jedem Fall: Die ausgewählte Person muss fachlich qualifiziert sein und die spezifischen Anforderungen des Unternehmens abdecken können – sowohl was die Gefährdungsbeurteilung als auch die Branche betrifft.

Einsatzzeit und Umfang: Klar geregelt durch DGUV Vorschrift 2

Die bloße Bestellung vom Betriebsarzt genügt nicht – es braucht auch ausreichend Zeitkontingent, um die betriebsärztlichen Aufgaben tatsächlich erfüllen zu können. Die sogenannte Betriebsarzt Einsatzzeit richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und dem betrieblichen Risiko. Sie wird durch die DGUV Vorschrift 2 genau definiert.

In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ich als Betriebsarzt genügend Zeit habe, um z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Begehungen, Beratungsgespräche oder Wiedereingliederungen qualifiziert durchführen zu können. Natürlich muss ich mir diese Zeit auch nehmen, bzw. dem Arbeitgeber in dieser Zeit als Betriebsarzt zur Verfügung stehen.

Wie wird man Betriebsarzt? – Voraussetzungen, Ausbildung und neue Wege

Viele wissen nicht, wie umfangreich und spezialisiert die Ausbildung zum Betriebsarzt eigentlich ist. Dabei ist die Arbeitsmedizin ein eigenständiges Fachgebiet der Humanmedizin – mit einer klar strukturierten Weiterbildung und einem hohen Anspruch an fachliche, rechtliche und kommunikative Kompetenz. Als Betriebsarzt bringe ich genau diese Expertise in den betrieblichen Alltag ein.

 

Voraussetzungen: Wer kann Betriebsarzt werden?

Wer Betriebsarzt werden möchte, braucht zunächst die volle Approbation als Arzt oder Ärztin – also ein abgeschlossenes Medizinstudium plus erfolgreich absolviertes praktisches Jahr und Staatsexamen. Damit ist aber nur der Grundstein gelegt.

Erforderlich ist zusätzlich eine Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder eine Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“, wenn man bereits einen Facharzttitel in einem anderen Gebiet hat.

 

Zwei Wege zur Qualifikation:

  1. Facharzt für Arbeitsmedizin
    Eine mindestens 60-monatige Weiterbildung, davon 36 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Innere Medizin), plus 24 Monate im arbeitsmedizinischen Bereich – also direkt in der betriebsärztlichen Praxis.

  2. Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
    Für bereits approbierte Fachärzte anderer Disziplinen (z. B. Allgemeinmedizin oder Orthopädie) gibt es die Möglichkeit, eine 18-monatige Zusatzweiterbildung zu absolvieren. Sie umfasst praktische Tätigkeit in einer arbeitsmedizinischen Einrichtung sowie begleitende theoretische Kurse.

Inhalte der Weiterbildung: Praxisnah, breit aufgestellt

In der Weiterbildung zum Betriebsarzt geht es nicht nur um klassische Medizin, sondern um Themen wie:

  • Arbeitsphysiologie und -psychologie

  • Gefährdungsbeurteilung und Prävention

  • Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz

  • Ergonomie und Gestaltung menschengerechter Arbeitsplätze

  • Kommunikation mit Arbeitgebern, Führungskräften und Beschäftigten

  • Umgang mit chronischen Erkrankungen im Berufsleben

  • Betriebliche Wiedereingliederung und BEM

Der Fokus liegt auf präventivem Arbeiten, interdisziplinärer Zusammenarbeit und dem Transfer medizinischer Erkenntnisse in die Praxis des Unternehmens.

Moderne Formate: Was sich verändert hat

Die Weiterbildung wird heute zunehmend modular, praxisorientiert und auch digital begleitet. Präsenzphasen werden ergänzt durch E-Learning-Angebote, interaktive Fallbearbeitung und digitale Lernplattformen – eine Entwicklung, die ich ausdrücklich begrüße. Denn moderne Arbeitsmedizin verlangt nicht nur Fachwissen, sondern auch digitale Kompetenz, Flexibilität und kommunikatives Geschick.

Gehalt als Betriebsarzt – was Sie erwarten können

Als Betriebsarzt werde ich oft gefragt: „Lohnt sich der Beruf auch finanziell?“ Die kurze Antwort: Ja – und zwar nicht nur wegen des Gehalts, sondern auch wegen der langfristigen Perspektiven, der planbaren Arbeitszeiten und der Möglichkeit, medizinisch wirksam zu arbeiten, ohne im Klinikstress unterzugehen.

Was verdient ein Betriebsarzt?

Im Durchschnitt liegt das Jahresbruttogehalt eines Betriebsarztes bei etwa 90.000 bis 110.000 Euro – in großen Unternehmen oder mit Leitungsfunktion kann es deutlich darüber liegen. Teilzeitmodelle sind ebenfalls verbreitet und werden anteilig vergütet, oft mit einem festen Stundensatz.

Was beeinflusst das Gehalt eines Betriebsarztes?

Das Einkommen eines Betriebsarztes hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Berufserfahrung und Fachqualifikation
    Wer bereits als Facharzt tätig ist oder eine Zusatzbezeichnung mitbringt, startet meist auf einem höheren Niveau.

  • Unternehmensgröße und Branche
    In großen Industriebetrieben, Konzernen oder kritischen Infrastrukturen ist die Vergütung oft deutlich besser als in kleineren Unternehmen.

  • Anstellungsverhältnis
    Es macht einen Unterschied, ob man als angestellter Betriebsarzt, freiberuflicher Dienstleister oder im Rahmen eines überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienstes tätig ist. Auch Teilzeit-Modelle sind möglich und werden häufig nach Stundenkontingent vergütet.

  • Regionale Unterschiede
    Wie in vielen Berufen gibt es auch beim Betriebsarzt Gehaltsunterschiede zwischen Nord und Süd, Stadt und Land.

 

Gute Aussichten – auch langfristig

Der Beruf des Betriebsarztes bietet stabile Einkommensverhältnisse – ohne Wochenenddienste, Schichtarbeit oder 24-Stunden-Bereitschaften. Gleichzeitig ist der Bedarf an betriebsärztlicher Betreuung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen – besonders durch Themen wie Fachkräftemangel, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz oder die Begleitung von Wiedereingliederungsprozessen.

Hinzu kommt: Wer sich langfristig spezialisiert, beispielsweise in den Bereichen Gefahrstoffbewertung, ergonomische Beratung oder betriebliches Gesundheitsmanagement, kann sein Profil – und damit auch seine Verdienstmöglichkeiten – deutlich schärfen.

Der Betriebsarzt: eine Schlüsselposition für Gesundheit und Stabilität in Ihrem Unternehmen.

Als erfahrener Betriebsarzt bin ich nicht nur medizinischer Ansprechpartner, sondern ein integraler Bestandteil Ihrer betrieblichen Struktur. Ich unterstütze Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sicher umzusetzen und gleichzeitig ein stabiles, leistungsfähiges Arbeitsumfeld zu schaffen. Die ärztliche Betreuung im Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben – und das aus gutem Grund. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist komplex, dynamisch und erfordert medizinische Expertise, die weit über allgemeines Wissen hinausgeht. Diese Verantwortung kann und sollte nicht durch den Arbeitgeber selbst übernommen werden.

Indem Sie die betriebsärztliche Betreuung in kompetente Hände legen, schaffen Sie Freiräume – für produktives Arbeiten, für Innovation und für das Wachstum Ihres Unternehmens. Ich helfe Ihnen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Ausfallzeiten zu reduzieren und Ihre Mitarbeitenden langfristig arbeitsfähig zu halten. Die Investition in betriebsärztliche Betreuung ist nicht nur gesetzeskonform, sondern strategisch klug: Sie stärkt Ihre Arbeitgebermarke, erhöht die Zufriedenheit im Team und bringt einen klar messbaren Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wer sich heute aktiv um die Gesundheit seiner Mitarbeitenden kümmert, sichert sich langfristig wirtschaftliche Stabilität – und das beginnt mit der richtigen ärztlichen Betreuung im Betrieb.

FAQ zum Betriebsarzt – direkt beantwortet

Was genau macht ein Betriebsarzt eigentlich?
Ich bin als Betriebsarzt dafür zuständig, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden im betrieblichen Kontext zu schützen und zu fördern. Das umfasst arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Unterstützung bei Wiedereingliederungen, sowie die Einschätzung gesundheitlicher Risiken – immer mit dem Ziel, Erkrankungen frühzeitig zu vermeiden.

 

Ist die Bestellung eines Betriebsarztes gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen – unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht, keine Option.

Wie oft muss der Betriebsarzt im Unternehmen vor Ort sein?
Das hängt von der Größe des Unternehmens und dem Gefährdungspotenzial ab. Die sogenannte Einsatzzeit wird in der DGUV Vorschrift 2 geregelt. Wichtig ist: Die Anwesenheit muss so bemessen sein, dass eine wirksame Betreuung möglich ist – ob regelmäßig vor Ort oder bei Bedarf flexibel erreichbar.

Welche Schweigepflichten gelten für Betriebsärzte?
Ich unterliege als Betriebsarzt uneingeschränkt der ärztlichen Schweigepflicht. Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeitenden bleiben streng vertraulich. Arbeitgeber erhalten keine Diagnosen – nur die arbeitsmedizinisch relevanten Informationen, etwa ob eine Tätigkeit aus medizinischer Sicht ausgeübt werden kann oder ob Einschränkungen bestehen.

Was unterscheidet den Betriebsarzt vom Hausarzt?
Der Hausarzt behandelt Erkrankungen. Ich als Betriebsarzt arbeite präventiv. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen Arbeit und Gesundheit – ich erkenne arbeitsbedingte Belastungen frühzeitig, bevor sie zu Erkrankungen führen. Ich bin nicht in Konkurrenz zum Hausarzt, sondern eine ergänzende Instanz.

Können Beschäftigte den Betriebsarzt freiwillig aufsuchen?
Ja, unbedingt. Neben verpflichtenden Vorsorgen gibt es auch Wunschvorsorgen. Mitarbeitende können sich jederzeit mit arbeitsbezogenen gesundheitlichen Anliegen an mich wenden – diskret, vertraulich und ohne Umweg über die Personalabteilung.

Welche Vorteile bringt ein Betriebsarzt dem Unternehmen?
Ein funktionierendes betriebliches Gesundheitsmanagement beginnt mit guter ärztlicher Betreuung. Ich helfe Ihnen, Ausfallzeiten zu reduzieren, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten. Das verbessert nicht nur die Gesundheit im Betrieb – sondern auch Motivation, Produktivität und Bindung ans Unternehmen.

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Betriebsarzt.GmbH

Als Betriebsarzt Service übernehmen wir die Arbeitsmedizinische Betreuung in Ihrem Unternehmen. Unsere Betriebsärzte betreuen Unternehmen jeder Größe praxisorientiert und rechtssicher.

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