Ein Betriebsarzt ist weit mehr als ein interner oder externer Arzt im Unternehmen, der nur im Krankheitsfall hinzugezogen wird. Seine Aufgaben beginnen lange, bevor es zu gesundheitlichen Problemen kommt. Der Betriebsarzt ist dafür zuständig, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen einzuleiten um einen Arbeitsunfall zu verhinden. Damit leistet der Betriebsarzt in seiner Funktion nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz, sondern unterstützt auch den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.
Die arbeitsmedizinische Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben und in verschiedenen Regelwerken – insbesondere im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) – verankert. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch einen Betriebsarzt betreuen zu lassen. Doch welche konkreten Aufgaben fallen in sein Tätigkeitsfeld, und wie profitieren Unternehmen von dieser Expertise?
Was sind die Betriebsarzt Aufgaben und welche Zuständigkeiten hat er?
Der Betriebsarzt – auch bekannt als Arbeitsmediziner – ist in erster Linie ein Präventionsexperte. Sein Aufgaben sind es, arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu vermeiden oder zumindest frühzeitig zu erkennen. Im Gegensatz zu vielen anderen medizinischen Fachrichtungen braucht er dafür ein tiefes Verständnis der betrieblichen Abläufe sowie der sozialmedizinischen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen unseres Gesundheitssystems. Mehr über die Ausbildung vom Betriebsarzt finden Sie in unserem Expertenbeitrag zum Thema „was ist ein Betriebsarzt?„.
Behandelnd, also therapeutisch, wird der Betriebsarzt nur in Ausnahmefällen tätig – etwa bei einem Notfall oder wenn Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sind. Hier geht der entsprechende Mitarbeiter allerdings in der Regel zum sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt). Die praktische Betriebsarzt Aufgabe liegt primär in der Beratung und Begleitung.
Beraten & Betreuen
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Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.
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Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, also der Bewertung von Arbeitsbedingungen.
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Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen sowie die Auswertung der Ergebnisse.
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Begehungen der Arbeitsstätten, um die praktische Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu beobachten.
Die arbeitsmedizinische Betreuung setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Der Betriebsarzt arbeitet deshalb eng mit Arbeitgebern, Beschäftigten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und – falls notwendig – mit externen Ärzten oder Behörden wie der Berufsgenossenschaft oder dem Amt für Arbeitsschutz zusammen. Er ist damit die medizinische Schnittstelle in der Arbeitswelt, die für alle Seiten arbeitsmedizinisch beratend zur Verfügung steht.
Unabhängigkeit
Zu den Betriebsarzt Aufgaben zählt auch ganz klar seine Unabhängigkeit (Stichwort Vertrauen): Betriebsärzte sind ausschließlich ihrem medizinischen Sachverstand und ihrem Gewissen verpflichtet. Sie sind weder an die Weisungen des Unternehmers gebunden noch Handlanger einer Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft. Alle Informationen, die sie im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung weitergeben, sind ausschließlich für Arbeitgeber und Beschäftigte bestimmt.
Die Schweigepflicht
Wie jeder Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Er überprüft also keine Krankmeldungen und ist nicht dafür da, bei arbeitsunfähigen Mitarbeiter zu kontrollieren, ob diese wirklich krank sind. Stattdessen unterstützt er den Arbeitgeber dabei, gesetzliche Anforderungen im beriech der Arbeitsmedizin zu erfüllen – insbesondere die Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Vor Veränderungen beraten
Damit der Betriebsarzt sein Aufgabe erfüllen kann, muss der Unternehmer ihm freien Zugang zu allen Arbeitsplätzen und relevanten Informationen gewähren. Besonders wichtig wird seine Beratung, wenn im Betrieb Veränderungen anstehen. Dazu zählen unter anderem:
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Planung, Errichtung oder Änderung von Betriebsanlagen
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Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe mit Gefährdungspotenzial
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Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe oder Schichtsysteme
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Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
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Auftreten arbeitsbedingter Erkrankungen oder Suchterkrankungen
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Fragen der Wiedereingliederung (BEM) nach längerer Krankheit oder bei Behinderung
Gerade in solchen Situationen ist die Expertise des Betriebsarztes unverzichtbar, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten langfristig zu sichern.
Vorsorgeuntersuchungen
Eine weitere wichtige Aufgabe eines Betriebsarztes sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), welche sich aus den Gefährdungsbeurteilungen ergeben. Der Betriebsarzt hat bei diesen Vorsorgeuntersuchungen die Aufgabe, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Arbeitsmediziner führt die Untersuchungen selbst durch und sorgt für eine vertrauliche Dokumentation. Es wird hierbei zwischen der Angebots- und der Pflichtvorsorge unterschieden. Angebotsvorsorgen (beispielsweise Bildschirmarbeitsplatz) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbieten, wobei der Arbeitnehmer dieses Angebot ablehnen kann. Pflichtvorsorgen sind die Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Arbeitssystemen. Ein Industriekletterer muss beispielsweise die Pflichtvorsorgeuntersuchung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ ohne Probleme durchlaufen, um diese Arbeiten ausführen zu dürfen. Auch die Eignungsuntersuchung, ob ein Mitarbeiter eine bestimmte Tätigkeit sicher ausführen kann, gehört somit zu den Betriebsarzt Aufgaben.
Besonders bekannt sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auch heute noch unter der veralteten Namensgebung – den sogenannten G-Untersuchungen.
Impfangebote
Neben den Vorsorgeuntersuchungen gehört auch die Impfberatung zu den klassischen Aufgaben eines Betriebsarztes. Viele Tätigkeiten bringen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich, etwa im Gesundheitswesen, in Laboren oder bei engem Kundenkontakt. Hier berät der Betriebsarzt Arbeitgeber und Mitarbeiter, welche Schutzimpfungen sinnvoll oder vorgeschrieben sind. Diese Beratung findet häufig im rahmen der ASA-Sitzungen statt.
Praktisch umgesetzt wird dies häufig durch betriebliche Impfaktionen. Dabei organisiert und begleitet der Betriebsarzt die Durchführung von Impfungen direkt vor Ort im Unternehmen. Typische Beispiele sind Grippeschutzimpfungen in den Wintermonaten oder Schutzimpfungen gegen Hepatitis bei medizinischem Personal. Auch Impfungen im Zusammenhang mit Covid-19 wurden vielerorts in Betrieben durch Betriebsärzte koordiniert.
Diese Angebote haben gleich mehrere Vorteile: Mitarbeiter erhalten ihre Impfungen unkompliziert und ohne zusätzliche Wege, Arbeitgeber profitieren von weniger krankheitsbedingten Ausfällen, und das Unternehmen erfüllt seine Pflicht zur Prävention von Gesundheitsrisiken. Das der Betriebsarzt direkt ins Unternehmen kommt lohnt sich hierbei natürlich nur dann, wenn ausreichend Teilnehmer vorhanden sind. Selbiges gilt für die Vorsorgeuntersuchungen. Ansonsten müssen die Mitarbeiter in die Praxis.
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Ein weiterer fester Bestandteil der Aufgaben eines Betriebsarztes ist die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Dieses Gremium dient als Plattform für den regelmäßigen Austausch zwischen Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat und weiteren Beteiligten wie Sicherheitsbeauftragten (Sibe).
Der Betriebsarzt bringt hier seine medizinische Expertise ein und unterstützt dabei, gesundheitliche Aspekte systematisch in die Arbeitsschutzstrategie des Unternehmens einzubinden. Typische Themen sind die Auswertung von Arbeitsunfällen oder Krankheitsfällen, geplante Änderungen im Betrieb, die gesundheitliche Auswirkungen haben könnten, oder Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wie Sport und Fitness.
Durch die enge Zusammenarbeit im ASA lassen sich Probleme im Idealfall frühzeitig erkennen und geeignete Lösungen gemeinsam entwickeln. Für Unternehmen bedeutet das: bessere Abstimmung aller Akteure, mehr Transparenz im Arbeitsschutz und eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Gesundheitskultur.
Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Nach längeren Krankheitsphasen stehen viele Mitarbeiter vor der Herausforderung, wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Hier setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an, das Arbeitgebern gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Betriebsarzt spielt dabei eine wichtige Rolle: Er berät sowohl den Arbeitgeber als auch den betroffenen Mitarbeiter und hilft, gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen, ohne die Arbeitsfähigkeit zu gefährden.
In der Praxis bedeutet das, dass der Betriebsarzt bei der Planung individueller Wiedereingliederungsmaßnahmen unterstützt. Dazu gehören zum Beispiel stufenweise Arbeitszeitmodelle, die Anpassung des Arbeitsplatzes, ein Arbeitsplatzwechsel oder Empfehlungen zur Schonung bzw. das vermeiden bestimmter Belastungen. Durch seine medizinische Fachkenntnis kann der Betriebsarzt realistisch einschätzen, welche Aufgaben machbar sind und wo Grenzen gezogen werden müssen.
Das Ziel des BEM ist eine nachhaltige Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen, erneute Erkrankungen zu vermeiden und langfristig die Arbeitsfähigkeit zu sichern. Für Unternehmen bedeutet ein funktionierendes BEM nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch die Chance, wertvolles Know-how im Betrieb zu halten.
Unterweisungen und Schulungen
Ein Betriebsarzt ist nicht nur beratend tätig, sondern vermittelt sein Wissen auch aktiv an die Beschäftigten. Schulungen und Unterweisungen (§12 ArbSchG) gehören deshalb fest zu seinen Aufgaben. Dabei geht es um Themen, die direkt mit der Gesundheit im Arbeitsalltag verbunden sind.
Dazu zählen zum Beispiel der richtige Umgang mit Gefahrstoffen, die Vermittlung von Grundlagen der Ersten Hilfe oder Hinweise zu ergonomischem Arbeiten. Auch Themen wie Stressbewältigung, gesunde Ernährung oder Suchtprävention können Teil solcher Veranstaltungen sein.
Die Inhalte werden praxisnah aufbereitet, sodass die Mitarbeiter sie unmittelbar im Arbeitsalltag anwenden können. So trägt der Betriebsarzt nicht nur dazu bei, akute Risiken zu reduzieren, sondern unterstützt auch eine langfristige Gesundheitskultur im Unternehmen.
Unfallanalyse und Nachsorge
Das der Betriebsarzt eine wichtige Rolle bei der Unfallverhütung spielt, haben wir bereits gelernt. Tritt dennoch ein Arbeitsunfall oder ein Beinahe-Unfall auf, unterstützt der Arbeitsmediziner bei der Unfallanalyse der Ursachen. Dabei bringt er seine medizinische Perspektive ein und kann beurteilen, welche gesundheitlichen Folgen bestimmte Arbeitsbedingungen haben können.
Seine Empfehlungen fließen direkt in die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen ein – etwa durch Anpassungen am Arbeitsplatz, veränderte Arbeitsabläufe oder gezielte Schulungen der Mitarbeiter. Auch die Gefährdungsbeurteilung kann auf seinen Hinweis hin aktualisiert werden. Auf diese Weise trägt der Betriebsarzt dazu bei, Wiederholungen zu vermeiden und die Arbeitssicherheit im Betrieb nachhaltig zu verbessern.
Darüber hinaus begleitet er betroffene Beschäftigte auch nach einem Arbeitsunfall. Ziel ist es, gesundheitliche Schäden zu begrenzen und eine möglichst schnelle und sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Vertrauliche Mitarbeitergespräche und GBU-Psyche
Neben den offiziellen Aufgaben im Betrieb steht der Betriebsarzt auch einzelnen Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Kontaktdaten müssen hierfür für alle Mitarbeiter sichtbar im Unternehmen aushängen. Dabei handelt es sich um vertrauliche Gespräche, in denen gesundheitliche Beschwerden thematisiert werden können, die möglicherweise durch die Arbeit verursacht oder verstärkt werden. Typische Beispiele sind Rückenprobleme, Hauterkrankungen, Atembeschwerden oder auch psychische Belastungen.
Gerade die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) spielt hier eine zunehmend wichtige Rolle (§5 Abs. 6 ArbSchG). Der Betriebsarzt kann Beschwerden einordnen, Hinweise geben und gemeinsam mit Arbeitgeber und Fachkraft für Arbeitssicherheit Maßnahmen ableiten, die Stress, Überlastung oder Konflikte im Arbeitsumfeld reduzieren.
Für die betroffenen Mitarbeiter bietet die vertrauliche Beratung die Möglichkeit, gesundheitliche Probleme frühzeitig anzusprechen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber wichtige Hinweise, wie Arbeitsplätze und Abläufe so gestaltet werden können, dass Belastungen vermieden oder zumindest verringert werden.
So verbindet der Betriebsarzt individuelle Beratung mit einem klaren Mehrwert für die gesamte Arbeitsschutzorganisation.
FAQ zu den Aufgaben des Betriebsarztes
Was wird alles beim Betriebsarzt gemacht?
Beim Betriebsarzt stehen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Eignungsbeurteilungen und vertrauliche Beratungen im Vordergrund. Dazu kommen Betriebsbegehungen, Schulungen und die Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.
Welche Pflichten hat ein Betriebsarzt?
Er muss die Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz erfüllen. Dazu zählen die Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern, die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die Dokumentation seiner Maßnahmen. Weiter muss er alle Informationen vertraulich behandeln und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt in einem Unternehmen?
Zu seinen Kernaufgaben gehören die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, Impfangebote, Unfallprävention und die Mitwirkung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Wann ist der Betriebsarzt zuständig?
Immer dann, wenn es um den Schutz der Gesundheit im Betrieb geht: bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen oder Verfahren, beim Auftreten von Erkrankungen oder wenn Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV vorgeschrieben sind. Bei technischen Fragen ist die wiederum Fachkraft für Arbeitssicherheit der richtige Ansprechpartner.
Welche Aufgaben übernimmt ein Betriebsarzt?
Er begleitet Unternehmen im rahmen der arbeitsmedizinischen grund- und betriebsspezifischen Betreuung bei allen medizinisch relevanten Fragen des Arbeitsschutzes, sorgt für Vorsorge und Beratung und unterstützt Mitarbeiter individuell bei gesundheitlichen Anliegen.
Bin ich verpflichtet, dem Betriebsarzt alles zu sagen?
Nein. Mitarbeiter entscheiden selbst, welche Informationen sie an den Betriebsarzt weitergeben. Der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht – vertrauliche Angaben dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
Warum sollte man zum Betriebsarzt gehen?
Die Untersuchungen dienen nicht der Kontrolle, sondern dem Schutz der eigenen Gesundheit. Durch frühzeitige Vorsorge können Risiken erkannt und Erkrankungen verhindert werden. Deshalb sollten Mitarbeiter auch immer Vorsorgeangebote wahrnehmen.
Ist die Blutabnahme beim Betriebsarzt verpflichtend?
Nur wenn sie für eine vorgeschriebene Pflichtvorsorge oder eine konkrete Eignungsuntersuchung medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt: Ohne Einwilligung des Mitarbeiters wird keine Blutabnahme durchgeführt.
Wann darf der Arbeitgeber den Betriebsarzt einschalten?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsarzt einbeziehen, sobald arbeitsmedizinische Fragen auftreten – zum Beispiel bei neuen Arbeitsstoffen, geplanten Betriebsänderungen oder bei Vorsorgeuntersuchungen.
Wie viel kostet ein Betriebsarzt pro Jahr?
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße und der Gefährdungslage ab. Grundlage ist die Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2, die in Betreuungsstunden pro Mitarbeiter berechnet wird. Pauschale Angaben sind daher nicht möglich. Es gibt bereits Anbieter, die den Betriebsarzt ab 15€ pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung stellen.
Darf der Betriebsarzt krankschreiben?
Nein. Eine Krankschreibung darf nur der behandelnde Arzt ausstellen, nicht der Betriebsarzt. ist der Betriebsarzt der behandelnde Arzt, darf dieser ebenfalls krankschreiben.
Was untersucht der Betriebsarzt im Urin?
Der Betriebsarzt untersucht im Urin vorrangig auf Alkohol, Drogen und Medikamentenmissbrauch, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen. Eine Urinuntersuchung kann auch Bestandteil von Vorsorgeuntersuchungen sein, etwa um Hinweise auf Nieren- oder Stoffwechselerkrankungen zu erkennen. Sie erfolgt nur, wenn sie für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit relevant ist.