Interner oder externer Betriebsarzt?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen – durch einen internen oder externen Betriebsarzt.

  • Ein interner Betriebsarzt kennt Abläufe und Strukturen im Detail und kann Maßnahmen schnell umsetzen – lohnt sich aber meist nur in großen Betrieben.

  • Ein externer Betriebsarzt bietet Flexibilität, neutrale Beratung und ist wirtschaftlich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll.

  • Für Betriebe bis 20 Mitarbeiter reicht in der Regel eine externe Grund- und anlassbezogene Betreuung aus.

  • Ab 20 Mitarbeitern kommt die betriebsspezifische Betreuung hinzu, die den Aufwand deutlich erhöht.

  • Das Unternehmermodell gilt nur für die Fachkraft für Arbeitssicherheit – nicht für den Betriebsarzt.

  • Durch die Zusammenarbeit mit einem externen Arbeitsmediziner gewinnen Unternehmer Rechtssicherheit und können sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Die Frage, ob ein Unternehmen einen Betriebsarzt fest intern anstellt oder auf externe Betriebsarzt Betreuung setzt, ist weit mehr als nur eine organisatorische Entscheidung. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Kostenstruktur, den Grad der Flexibilität und die Qualität der arbeitsmedizinischen Betreuung.

Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss prüfen, ob ein interner Betriebsarzt sinnvoll ist oder ob die Beauftragung eines externen Arbeitsmediziners die bessere Wahl ist. In diesem Beitrag betrachten wir die wichtigsten wirtschaftlichen und praktischen Aspekte und zeigen, welche Variante sich in welchen Situationen lohnt.

 

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch einen Betriebsarzt betreuen zu lassen. Für die Umsetzung haben Unternehmen mehrere Möglichkeiten:

  • Anstellung eines eigenen, internen Betriebsarztes,

  • Beauftragung eines freiberuflichen Arbeitsmediziners,

  • Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für die arbeitsmedizinische Betreuung.

Ob die interne oder die externe Betreuungsvariante die richtige ist, hängt stark von der Größe, Branche und Risikosituation des Betriebs ab. Die Entscheidung liegt letztlich beim Arbeitgeber – wichtig ist, dass die arbeitsmedizinische Betreuung in jedem Fall den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Im weiteren Verlauf stellen wir die jeweiligen Vor- und Nachteile von internem und externem Betriebsarzt vor, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

 

Vorteile interner Betriebsarzt

Ein interner Betriebsarzt kennt die betrieblichen Abläufe, Strukturen und Besonderheiten im Detail. Er ist mit den Arbeitsplätzen vertraut und kann dadurch gesundheitliche Risiken schneller erkennen und konkrete Maßnahmen vorschlagen. Durch den direkten Zugang zu Prozessen und Informationen lassen sich Probleme praxisnah und zeitnah lösen.

Zudem können interne Arbeitsmediziner maßgeschneiderte Konzepte entwickeln, die sich problemlos auf weitere Abteilungen oder Standorte übertragen lassen. Das erleichtert die Integration in die gesamte Arbeitsschutz- und Gesundheitsorganisation des Unternehmens.

Nicht zu unterschätzen ist auch der persönliche Kontakt. Als Teil des Teams entsteht ein Vertrauensverhältnis, das die Akzeptanz arbeitsmedizinischer Maßnahmen fördert und die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Mitarbeitern und der Fachkraft für Arbeitssicherheit erleichtert.

 

Vorteile externer Betriebsarzt

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen verfügen häufig nicht über die Kapazitäten oder den Bedarf, um einen eigenen Betriebsarzt fest anzustellen. In solchen Fällen bietet sich die Beauftragung eines externen Arbeitsmediziners an.

Ein externer Betriebsarzt übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Betreuung eigenständig, sorgt für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und verschafft dem Unternehmen damit Rechtssicherheit. Der Vorteil: Arbeitgeber können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während der Betriebsarzt alle medizinischen Fragen rund um Arbeitsschutz und Vorsorge betreut.

Darüber hinaus bringt ein externer Arzt einen neutralen Blick von außen ein. Er ist nicht Teil des betrieblichen Gefüges und kann Gefährdungen objektiver bewerten. Diese Unabhängigkeit erleichtert sachliche Entscheidungen – insbesondere dann, wenn es um sensible Themen wie psychische Belastungen oder die Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung geht.

 

Welcher Betriebsarzt eignet sich für mein Unternehmen?

Ein Blick ins Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) zeigt: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine geeignete arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, dass zuerst ein interner Betriebsarzt angestellt werden muss. Unternehmen können frei entscheiden, ob sie einen internen Arbeitsmediziner beschäftigen oder einen externen Dienstleister beauftragen.

Die richtige Wahl hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Entscheidende Kriterien sind vor allem die Unternehmensgröße, die Branche und die Art der Gefährdungen, die im Betrieb auftreten können. Es kann jedoch gesagt werden, dass sich der Großteil aller deutschen Unternehmen für einen externen Betriebsarzt entscheidet.

Am Ende gilt: Maßgeblich ist nicht die Form, sondern die Qualität und Verlässlichkeit der arbeitsmedizinischen Betreuung.

 

Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten

Auch kleinere Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten bedeutet das: Sie müssen eine Grundbetreuung sicherstellen und bei besonderen Anlässen eine zusätzliche arbeitsmedizinische Betreuung in Anspruch nehmen.

 

Grundbetreuung

Im Rahmen der Grundbetreuung unterstützt der Betriebsarzt den Unternehmer bei der Beurteilung von Gesundheitsrisiken und der Planung präventiver Maßnahmen. Dazu gehört vor allem die arbeitsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Diese Betreuung muss regelmäßig erneuert werden – die Intervalle richten sich nach der Risikogruppe, in die der Betrieb eingestuft wird.

So müssen Unternehmen mit hohem Gefährdungspotenzial, wie etwa Bauunternehmen oder Betriebe der Chemiebranche, deutlich häufiger betreut werden als klassische Büro- oder Verwaltungsbetriebe. Dadurch wird gewährleistet, dass die arbeitsmedizinische Betreuung dem tatsächlichen Risiko entspricht.

 

Anlassbezogene Betreuung

Neben der Grundbetreuung ist der Unternehmer verpflichtet, den Betriebsarzt bei besonderen Anlässen einzubeziehen. Dazu zählen zum Beispiel die Einführung neuer Arbeitsstoffe, der Umbau von Arbeitsplätzen oder grundlegende Änderungen in den Arbeitsabläufen. In solchen Fällen bringt der Betriebsarzt sein Fachwissen ein, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.

Gerade für kleinere Betriebe gilt: Der Aufwand, einen internen Betriebsarzt zu beschäftigen, ist in der Regel kaum zu stemmen. Deshalb entscheiden sich die meisten Unternehmen in dieser Größenordnung für die Zusammenarbeit mit einem externen Arbeitsmediziner, um die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig und wirtschaftlich zu erfüllen.

 

Kein Unternehmermodell beim Betriebsarzt

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung. Während kleine Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten im Rahmen der DGUV das sogenannte Unternehmermodell für die Fachkraft für Arbeitssicherheit wählen können, gilt dies nicht für die arbeitsmedizinische Betreuung.

Für den Betriebsarzt besteht keine Möglichkeit, dass der Unternehmer die Aufgaben selbst übernimmt. Jeder Betrieb – unabhängig von der Größe – muss sich durch einen internen oder externen Betriebsarzt betreuen lassen. Damit ist sichergestellt, dass arbeitsmedizinische Fragen immer von einem qualifizierten Arzt bearbeitet werden und die Gesundheit der Mitarbeiter im Mittelpunkt steht.

 

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung beim Betriebsarzt

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten reicht die reine Grundbetreuung nicht mehr aus. Neben der regelmäßigen Beratung des Unternehmers zu allgemeinen Gesundheitsthemen tritt die sogenannte betriebsspezifische Betreuung hinzu.

 

Betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt die besonderen Risiken und Anforderungen im jeweiligen Betrieb. Sie umfasst zahlreiche Aufgabenfelder – von der Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe über die Gestaltung von Schichtsystemen bis hin zu Fragen der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung. Für jedes dieser Themen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf besteht.

Diese Prüfung erfolgt nicht einmalig, sondern regelmäßig – insbesondere dann, wenn sich Arbeitsverfahren oder betriebliche Abläufe wesentlich ändern. Der Betriebsarzt legt gemeinsam mit dem Arbeitgeber fest, welche Leistungen konkret zu erbringen sind und welcher zeitliche Aufwand dafür notwendig ist.

 

Steigender Aufwand in größeren Betrieben

Mit zunehmender Mitarbeiterzahl wächst auch der Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung deutlich. Allein durch interne Strukturen lässt sich dieser Aufwand nur schwer bewältigen. Deshalb setzen größere Unternehmen oft auf externe Betriebsärzte oder arbeitsmedizinische Dienste, die die Betreuung rechtssicher und effizient übernehmen.

Gerade bei Betrieben mit mehreren Standorten oder komplexen Strukturen ist die Zusammenarbeit mit einem externen Dienst sinnvoll. So können gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe entlastet werden.

 

Warum ein externer Betriebsarzt oft die bessere Wahl ist

Ob ein Unternehmen einen eigenen Betriebsarzt beschäftigt oder auf externe Betreuung setzt, hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem von der Größe, der Branche und den vorhandenen Ressourcen. Entscheidend ist nicht nur die Kostenfrage, sondern auch, wie zuverlässig und flexibel die Betreuung im Alltag funktioniert.

Für viele Betriebe ist ein externer Arbeitsmediziner die sinnvollere Lösung. Er bringt unabhängige Expertise ein, ist nicht in interne Strukturen verstrickt und kann Risiken objektiv beurteilen. Zwar ist er nicht täglich vor Ort, doch genau dieser neutrale Blick eröffnet Chancen, Probleme frühzeitig zu erkennen und klare Empfehlungen auszusprechen.

Hinzu kommt der wirtschaftliche Aspekt: Durch die Auslagerung der arbeitsmedizinischen Betreuung werden Unternehmer entlastet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sind abgedeckt, während gleichzeitig mehr Raum für das eigentliche Kerngeschäft entsteht.

 

Vorteile eines externen Betriebsarztes im Überblick

  • objektive und praxisnahe Beratung zur arbeitsmedizinischen Betreuung

  • branchenspezifische Lösungen, die direkt auf den Betrieb zugeschnitten sind

  • flexible Einsatzzeiten nach tatsächlichem Bedarf

  • Rechtssicherheit durch Einhaltung aller relevanten Vorschriften

  • Entlastung der Geschäftsführung und Fokussierung auf das Kerngeschäft

Damit zeigt sich: Ein externer Betriebsarzt verbindet Rechtssicherheit mit Effizienz – und trägt dazu bei, dass Mitarbeiter gesund bleiben und das Unternehmen langfristig erfolgreich arbeitet.

 

FAQ: Interner oder externer Betriebsarzt

Wie oft muss der Betriebsarzt in den Betrieb kommen?

Die Einsatzzeiten richten sich nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage. Externe Betriebsärzte vereinbaren in der Regel feste Betreuungstermine, die bei Bedarf flexibel erweitert werden können.

 

Kann ein Betriebsarzt auch mehrere Standorte betreuen?

Ja. Gerade externe Arbeitsmediziner sind darauf spezialisiert, mehrere Niederlassungen eines Unternehmens zu betreuen und eine einheitliche Betreuung sicherzustellen.

 

Welche Kosten entstehen für einen Betriebsarzt?

Die Kosten hängen vom Betreuungsumfang ab, der nach DGUV Vorschrift 2 berechnet wird. Sie setzen sich aus Grund- und betriebsspezifischer Betreuung zusammen und variieren je nach Branche und Gefährdungspotenzial.

 

Hat der Arbeitgeber Zugriff auf die Untersuchungsergebnisse?

Nein. Medizinische Befunde unterliegen der Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine arbeitsmedizinische Beurteilung, z. B. ob ein Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.

 

Kann der Betriebsarzt auch Impfungen oder Vorsorgeaktionen organisieren?

Ja. Viele Betriebsärzte bieten Impfprogramme, Gesundheitsaktionen oder Screenings an, die individuell auf den Betrieb zugeschnitten werden können.

 

Gibt es Branchen, in denen ein interner Betriebsarzt fast unverzichtbar ist?

In Hochrisikobranchen wie Chemie, Bau oder Schwerindustrie ist der Betreuungsbedarf so hoch, dass ein fest angestellter Betriebsarzt in vielen Fällen sinnvoll oder sogar notwendig wird.

 

Kann ein Betriebsarzt auch an ASA-Sitzungen teilnehmen?

Ja. Der Betriebsarzt ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und bringt dort seine medizinische Expertise ein.

 

Was passiert, wenn ein Unternehmen keinen Betriebsarzt bestellt?

Fehlt die arbeitsmedizinische Betreuung, verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzlichen Pflichten. Das kann Bußgelder und Probleme bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden nach sich ziehen.

 

Kann ein externer Betriebsarzt dauerhaft im Unternehmen eingebunden werden?

Ja. Viele externe Arbeitsmediziner bieten eine kontinuierliche Betreuung an und stehen als fester Ansprechpartner zur Verfügung – auch wenn sie nicht intern angestellt sind.

 

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Betriebsarzt.GmbH

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