Aufgaben Betriebsarzt auf einen Blick

betriebsarzt aufgaben

Die Aufgaben des Betriebsarztes in Kürze

  • Der Arbeitgeber ist nach § 2 ASiG verpflichtet einen Betriebsarzt zu bestellen, damit dieser die Aufgaben nach § 3 ASiG zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz wahrnimmt.

 

  • Die Hauptaufgabe des Betriebsarztes liegt in der Beratung, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und der passenden Schutzausrüstung.

 

  • Der Betriebsarzt begeht regelmäßig die Arbeitsstätten, um Mängel festzustellen und berät zur Organisation der Ersten Hilfe sowie zur Ergonomie.

 

  • Er untersucht die Beschäftigten medizinisch und analysiert die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen, um künftige Risiken zu minimieren.

 

  • Ein weiterer Fokus liegt auf der Unterstützung bei der Wiedereingliederung sowie der Belehrung der Belegschaft über Unfall- und Gesundheitsgefahren.

 

  • In seiner Tätigkeit ist der Betriebsarzt weisungsfrei und unterliegt der Schweigepflicht, wodurch er eine vertrauliche Anlaufstelle für alle Beteiligten im Unternehmen ist.

Der Betriebsarzt führt gezielte Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung arbeitsbedingter Beschwerden aus. Anders als andere Fachärzte benötigt er ein tiefes Verständnis für betriebliche Arbeitsprozesse sowie sozialmedizinische und -rechtliche Grundlagen. Seine zentrale Aufgabe ist die fachkundige Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz sowie der Unfallverhütung. Der Betriebsmediziner steht der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern in allen Fragen des Gesundheitsschutzes beratend zur Seite, um Risiken frühzeitig zu minimieren und die langfristige Gesundheit der Belegschaft sicherzustellen.

Bevor wir in diesem Beitrag der Betriebsarzt.GmbH einen genaueren Blick auf die Aufgaben eines Betriebsarztes werfen, klären wir zuerst, was er nicht fragen beziehungsweise untersuchen darf.

Unsere Empfehlung

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches und kostenloses Angebot an und sichern Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter ab.

Was darf der Betriebsarzt nicht untersuchen?

Ohne explizite Einwilligung oder einen direkten, zwingenden Bezug zur spezifischen Arbeitstätigkeit darf ein Betriebsarzt keine Untersuchungen durchführen, die in die Privatsphäre eines Beschäftigten eingreifen. Selbstverständlich unterliegen Betriebsärzte und Arbeitsmediziner (wie alle anderen Ärzte auch) der ärztlichen Schweigepflicht.

Nachfolgende Punkte sind für den Betriebsarzt tabu (es sei denn, die betroffene Person stimmt ausdrücklich und schriftlich zu):

  • HIV-Tests: Eine Überprüfung auf HIV ist ohne konkreten Anlass unzulässig.
  • Drogen- und Alkoholtests: Diese dürfen nicht ohne konkreten Verdacht oder die ausdrückliche Zustimmung des Beschäftigten durchgeführt werden.
  • Schwangerschaftstests: Fragen zur Schwangerschaft oder entsprechende Untersuchungen sind nicht zulässig.
  • Genetische Untersuchungen: Analysen des Erbguts oder die Suche nach genetischen Faktoren gehört ebenfalls nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes.
  • Allgemeine Krankheitsgeschichte: Fragen nach Krankheiten in der Familie oder Vorerkrankungen, die keinen direkten Bezug zur aktuellen Tätigkeit haben, sind nicht erlaubt.
  • Persönliche Lebensführung: Fragen zu privaten Gewohnheiten außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. Hobbys, Ernährung oder Freizeitgestaltung) stehen dem Betriebsarzt nicht zu.
  • Invasive Untersuchungen ohne Einwilligung: Blutabnahmen oder andere körperliche Eingriffe dürfen niemals gegen den Willen des Mitarbeiters erfolgen.

 

Ein Betriebsarzt ist kein Kontrolleur

Die Untersuchung beim Betriebsarzt ist kein Verhör, sondern dient primär dem Schutz Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz. Da der Arzt strikt der Schweigepflicht unterliegt und dem Arbeitgeber keine Diagnosen nennen darf, können Mitarbeiter völlig offen über Beschwerden sprechen, auch wenn diese durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert werden.

Des Weiteren gehört es auch nicht zu den Aufgaben der Betriebsärzte, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Der Betriebsarzt fungiert als präventiver Berater und nicht als Kontrollinstanz des Arbeitgebers. Damit können die Mitarbeitenden sicher sein, dass das Gespräch mit dem Betriebsarzt ausschließlich ihrer gesundheitlichen Vorsorge dient, ohne dass sie arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.

 

Das sind die Aufgaben des Betriebsarztes

Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Betriebsärzte bildet Paragraf 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 3 ASiG „Aufgaben der Betriebsärzte“). Seine wichtigste Aufgabe ist es, den Arbeitgeber und die Verantwortlichen dabei zu unterstützen, die Arbeit sicher und gesund zu gestalten. Dabei schaut sich der Betriebsarzt genau an, wie die Abläufe im Unternehmen funktionieren und nutzt dieses Wissen, um Krankheiten oder Unfälle durch gezielte Prävention zu verhindern.

 

Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsumwelt

Ein wesentlicher Teil der Arbeit liegt in der Beratung bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen. Der Betriebsarzt begleitet die Beschaffung technischer Arbeitsmittel und die Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe. Zudem unterstützt er bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, um gesundheitliche Risiken von vornherein zu minimieren.

 

Ergonomie und Arbeitshygiene

Dieser Aufgabenbereich kümmert sich darum, dass der Arbeitsplatz und die täglichen Abläufe weder den Körper noch die Psyche überlasten. Der Betriebsarzt berät das Unternehmen dabei, wie Arbeitsplätze gesund eingerichtet werden können, um etwa Rückenprobleme oder unnötigen Stress zu vermeiden. Er achtet zudem auf einen guten Wechsel zwischen Arbeit und Erholung, indem er Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitszeiten sowie zu sinnvollen Pausenregelungen gibt.

 

Beurteilung der Arbeitsbedingungen und regelmäßige Begehungen

Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit ist die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, bei der die Arbeitsbedingungen systematisch auf mögliche Gesundheitsgefahren untersucht werden. Um den Arbeitsschutz im Unternehmen dauerhaft sicherzustellen, besichtigt der Betriebsarzt die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und weist auf entdeckte Mängel hin. Er erarbeitet Vorschläge, wie diese Probleme gelöst werden können und achtet im Arbeitsalltag darauf, dass die notwendige Schutzkleidung sowie andere Schutzmittel von allen Mitarbeitern konsequent verwendet werden.

 

Unterstützung bei Wiedereingliederung und Arbeitsplatzwechsel

Wenn Mitarbeiter aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen besondere Unterstützung benötigen, steht der Betriebsarzt beratend zur Seite. Er begleitet Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie die betriebliche Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, um eine dauerhafte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen und die Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen.

 

Organisation der Ersten Hilfe und Ausbildung

Der Betriebsarzt wirkt maßgeblich bei der Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen mit. Dies beinhaltet nicht nur die Beratung zur notwendigen Ausstattung, sondern auch die Mitwirkung bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in Erster Hilfe sowie des medizinischen Hilfspersonals. So wird sichergestellt, dass im Notfall kompetente Hilfe geleistet werden kann.

 

Medizinische Untersuchung und individuelle Beratung

Zu den zentralen Aufgaben gehört es die Arbeitnehmer zu untersuchen und arbeitsmedizinisch zu beurteilen. Dabei werden die Untersuchungsergebnisse erfasst und ausgewertet, um den Gesundheitszustand der Belegschaft im Blick zu behalten. Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist der Betriebsarzt verpflichtet, diesem das Ergebnis der medizinischen Untersuchung persönlich mitzuteilen.

 

Untersuchung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Beinahe-Unfällen

Sollten im Betrieb arbeitsbedingte Erkrankungen auftreten oder sich Beinahe-Unfälle häufen, untersucht der Betriebsarzt deren spezifische Ursachen. Er erfasst und wertet diese Ergebnisse systematisch aus, um dem Arbeitgeber wirksame Maßnahmen zur Verhütung zukünftiger Erkrankungen vorzuschlagen und so die allgemeine Arbeitssicherheit im Unternehmen zu erhöhen.

 

Unterweisung und sicherheitsgerechtes Verhalten

Der Betriebsarzt hat die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass sich alle Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechend verhalten. Er belehrt die Mitarbeiter über die spezifischen Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind. Zudem informiert er über die vorhandenen Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.

 

Beratung zum Mutterschutz und Schwangerschaft

Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes. Er berät bei Zweifeln über die Weiterbeschäftigung einer schwangeren Mitarbeiterin und beurteilt ob die Arbeitsbedingungen ein Risiko für Mutter oder Kind darstellen. Ziel ist es durch individuelle Anpassungen des Arbeitsplatzes eine sichere Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

 

Arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Hierbei handelt es sich um die formale Basis für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen. Da dieses Thema sehr umfangreich ist finden Sie tiefergehende Informationen dazu in unseren Beiträgen zur arbeitsmedizinischen Betreuung sowie zur Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der DGUV Vorschrift 2.

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Die regelmäßige Vorsorge dient der Früherkennung von Gesundheitsschäden durch berufliche Einflüsse am Arbeitsplatz. Da wir diesem Thema einen eigenen ausführlichen Bericht gewidmet haben können Sie alle Details zu den verschiedenen Vorsorgearten in unserem Beitrag arbeitsmedizinische Vorsorge nachlesen.

 

FAQ zu den Aufgaben des Betriebsarztes

 

Was wird beim Betriebsarzt untersucht?

Der Umfang einer betriebsärztlichen Untersuchung hängt maßgeblich von der jeweiligen Tätigkeit und den damit verbundenen Belastungen am Arbeitsplatz ab. Das Ziel ist dabei nicht die Behandlung von Krankheiten, sondern die Vorbeugung und Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken.

Im Rahmen der verschiedenen Vorsorgearten und Eignungsprüfungen werden häufig folgende Bereiche untersucht:

  • Messung der Vitalparameter wie Blutdruck und Puls sowie die körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber.
  • Sehtests zur Überprüfung der Sehschärfe des räumlichen Sehens sowie des Farbempfindens was insbesondere bei Bildschirmarbeit oder Fahrertätigkeiten wichtig ist.
  • Hörtests zur Kontrolle des Gehörs bei Lärmarbeitsplätzen, um frühzeitig Verschlechterungen zu identifizieren.
  • Funktionstests der Lunge wie die Spirometrie, wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz Stäuben Dämpfen oder Gasen ausgesetzt sind.
  • Laboruntersuchungen von Blut und Urin zur Bestimmung von Leber- und Nierenwerten sowie zum Biomonitoring bei Kontakt mit Gefahrstoffen wie Blei oder Lösemitteln.
  • Ruhe EKG oder Belastungs-EKG zur Prüfung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit bei besonders schweren körperlichen Arbeiten.
  • Untersuchung des Bewegungsapparates, um Fehlhaltungen oder Überlastungen durch ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze oder schwere Hebearbeit festzustellen.
  • Überprüfung des Impfschutzes und Beratung zu erforderlichen Schutzimpfungen je nach individuellem Gefährdungsprofil im Unternehmen.

Neben diesen körperlichen Untersuchungen bildet das persönliche Beratungsgespräch einen wesentlichen Bestandteil. Hierbei berät der Betriebsarzt zu Themen wie Stressbewältigung Ergonomie am Schreibtisch oder der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach einer längeren Erkrankung.

Alle medizinischen Maßnahmen erfordern vorab die ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters und unterliegen der strikten ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Unternehmen.

 

Was untersucht der Betriebsarzt im Blut?

Der Betriebsarzt untersucht das Blut im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, um die Eignung für eine Tätigkeit festzustellen, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Die konkreten Laborwerte hängen stark von der Art der Arbeit ab, was auch als Biomonitoring bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden häufig folgende Werte und Bereiche kontrolliert:

  • Kleines oder großes Blutbild zur Kontrolle von roten und weißen Blutkörperchen sowie Blutplättchen für den allgemeinen Gesundheitszustand.
  • Leberwerte wie ALT, AST, Gamma-GT und AP zur Überprüfung der Leberfunktion.
  • Nierenwerte wie Kreatinin und Cystatin C.
  • Blutzucker über den HbA1c-Wert zur Feststellung der Stoffwechsellage.
  • Entzündungsparameter und Hinweise auf Blutarmut beziehungsweise Anämie.
  • Spezielles Biomonitoring bei Kontakt mit Gefahrstoffen wie Lösemitteln oder Blei, um die Einhaltung von Belastungsgrenzwerten zu überprüfen.
  • Schilddrüsenfunktion über den TSH-Wert.
  • Eisenhaushalt über den Ferritin-Wert.

Bei einer Blutabnahme handelt es sich um eine invasive Untersuchung. Deshalb muss der betroffene Mitarbeiter vorher seine ausdrückliche Einwilligung dafür erteilen. Der Betriebsarzt unterliegt, wie erwähnt, der ärztlichen Schweigepflicht. Als Arbeitgeber wird Ihnen lediglich mitgeteilt, ob die untersuchte Person für die jeweilige Tätigkeit geeignet oder nicht geeignet ist, während detaillierte Laborwerte vertraulich bleiben. Zudem darf die Untersuchung zweckgebunden für die spezifische Arbeitsplatzeignung erfolgen.

 

Was ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt?

Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde umfassend aktualisiert und gilt seit dem 01.01.2026 für alle Berufsgenossenschaften, wobei jede Berufsgenossenschaft nun eine modifizierte und somit an die jeweilige Branche angepasste DGUV Vorschrift 2 besitzt.

Für Betriebsärzte regelt sie unter anderem die Einsatzzeiten und Aufgaben im Unternehmen. Sie legt fest, in welchem Umfang ein Arbeitgeber einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einsetzen muss. Die Einsatzzeiten des Betriebsarztes werden dabei auf Basis der Mitarbeiteranzahl und des jeweiligen Gefährdungspotenzials der Branche berechnet.

Da die genauen Anforderungen und die Berechnung der Einsatzzeiten sehr detailliert sind, haben wir alle wichtigen Informationen dazu in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

Unsere Empfehlung

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches und kostenloses Angebot an und sichern Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter ab.

betriebsarzt

Betriebsarzt.GmbH

Als Betriebsarzt Service übernehmen wir die Arbeitsmedizinische Betreuung in Ihrem Unternehmen. Unsere Betriebsärzte betreuen Unternehmen jeder Größe praxisorientiert und rechtssicher.

Wir bieten deutschlandweit:

  • Betriebsarzt
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Und vieles mehr…