Ein Durchgangsarzt, oft kurz als D-Arzt oder D Arzt bezeichnet, ist ein spezialisierter Facharzt für Unfallchirurgie oder Orthopädie mit einer besonderen Expertise in der Unfallchirurgie. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die medizinische Versorgung nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit zu koordinieren und durchzuführen. In diesem Beitrag der Betriebsarzt.GmbH beantworten wir häufige Fragen rund um diesen Facharzt.
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Was ist ein Durchgangsarzt genau?
Durchgangsärzte handeln im Namen der Berufsgenossenschaften und benötigen hierfür eine besondere Zulassung durch die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Damit eine Praxis diese Zulassung erhält, müssen zudem hohe Anforderungen an die technische Ausstattung, das Personal und barrierefreie Räumlichkeiten erfüllt sein, um eine vollständige Versorgung von Verletzten sicherzustellen.
H3: Welche Anforderungen muss ein D-Arzt noch erfüllen?
Die fachlichen Qualifikationen für Durchgangsärzte haben sich über die Jahre gewandelt. Während bis Ende 2010 ausnahmslos Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie zugelassen wurden, können seit 2011 auch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie als D-Arzt tätig sein.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Arzt nach der Facharztprüfung eine weitere einjährige Tätigkeit in einer unfallchirurgischen Abteilung eines Krankenhauses ausgeübt hat, das für schwere Verletzungsarten zugelassen ist. Erst diese Erfahrung ermöglicht die Niederlassung als Durchgangsarzt.
- Die Praxis selbst muss so gestaltet sein, dass sie behindertengerecht zugänglich ist. Zu den baulichen Voraussetzungen gehören eigene Räume für invasive Eingriffe sowie ein Röntgenraum.
- Um eine schnelle Versorgung bei Notfällen zu garantieren, müssen an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr ständig mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte anwesend sein.
- Darüber hinaus bestehen umfangreiche Dokumentations-, Berichterstattungs- und Begutachtungspflichten gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung.
Durchgangsärzte verpflichten sich zudem zu einer kontinuierlichen Weiterbildung. Mindestens einmal jährlich muss eine Fortbildung absolviert werden, wobei innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren spezifische unfallchirurgische Nachweise erbracht werden müssen, um die Qualität der Behandlung dauerhaft auf dem aktuellen Stand der Unfallmedizin zu halten.
Für wen ist der D Arzt zuständig?
Die Zuständigkeit des Durchgangsarztes gilt für einen weiten Personenkreis. Neben allen gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gehören dazu auch Kinder in Kitas, Schüler und Studierende sowie Personen, die bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten.
Ebenso sind private Pflegepersonen sowie Selbstständige, die eine freiwillige Versicherung bei einer Berufsgenossenschaft (BG) abgeschlossen haben, über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und müssen bei einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall zum D-Arzt.
Die gesetzliche Grundlage für den Durchgangsarzt
Die Verpflichtung zur Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist rechtlich im Siebten Buch Sozialgesetzbuch verankert (§ 34 SGB VII „Durchführung der Heilbehandlung“).
Dieser besagt, dass die Unfallversicherungsträger alle notwendigen Maßnahmen für eine frühzeitige und sachgemäße Heilbehandlung treffen müssen. Um diese Qualität zu sichern, dürfen die Unfallversicherungsträger spezielle Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mediziner stellen und besondere Behandlungsverfahren festlegen.
Das Durchgangsarztverfahren ist das Ergebnis dieser gesetzlichen Ermächtigung. Während das Gesetz den allgemeinen Rahmen vorgibt, werden die exakten Kriterien, wie die Ein-Wochen-Grenze oder die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus, in ergänzenden Verträgen zwischen den Versicherungen und den ärztlichen Verbänden geregelt. So wird sichergestellt, dass jeder Versicherte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ohne Umwege die bestmögliche fachärztliche Versorgung erhält.
Was ist das Durchgangsarztverfahren?
Das Durchgangsarztverfahren, oft einfach als D-Arzt-Verfahren abgekürzt, ist eine strukturierte Form der medizinischen Versorgung, die direkt von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gesteuert wird.
Ziel des D-Arzt-Verfahrens ist es, nach einem Arbeits- oder Wegeunfall keine Zeit zu verlieren und den Versicherten sofort die bestmögliche fachärztliche Hilfe zukommen zu lassen. Ein zugelassener Durchgangsarzt übernimmt dabei die Erstversorgung und steuert die gesamte Behandlung sowie die Rehabilitation, um eine zügige Rückkehr in den Alltag und den Beruf zu ermöglichen.
Wann wird das D-Arzt-Verfahren angewendet?
Das Durchgangsarztverfahren kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Folgen des Unfalls über eine einfache Ersthilfe hinausgehen und die Verletzung so schwerwiegend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit über den eigentlichen Unfalltag hinaus andauert.
Auch wenn abzusehen ist, dass die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche in Anspruch nehmen wird, wird das D-Arzt-Verfahren in Gang gesetzt.
Ein weiterer wichtiger Anwendungsfall ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit. In all diesen Situationen stellt der Durchgangsarzt sicher, dass der gesamte medizinische und bürokratische Apparat der Unfallversicherung korrekt in Gang gesetzt wird, damit der Betroffene medizinisch und finanziell bestmöglich abgesichert ist.
Wie läuft das Durchgangsarztverfahren ab?
Anhand der Untersuchung und des daraus resultierenden Durchgangsarztberichts entscheidet dieser, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung aufgrund der Schwere der Verletzungen erforderlich ist.
Falls der Durchgangsarzt eine allgemeine Behandlung anordnet, gibt er den Patienten zwar an den Hausarzt ab, überwacht jedoch weiterhin den Heilungsverlauf im Hintergrund. Die abschließende Untersuchung und die finale Kontrolle der Verletzungen übernimmt am Ende ebenfalls wieder der Durchgangsarzt, um das Verfahren offiziell abzuschließen.
Für Unfälle, die eine stationäre Aufnahme erfordern, existiert seit dem 1. Januar 2013 ein spezielles dreistufiges Modell innerhalb des Heilverfahrens. Je nachdem, wie schwer die Verletzungen sind, wird der Patient einer entsprechenden Versorgungsstufe zugeteilt:
- Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV) für die grundlegende stationäre Versorgung
- Verletzungsartenverfahren (VAV) für mittelschwere bis komplexe Verletzungen
- Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) für hochkomplexe Fälle, die in Spezialkliniken behandelt werden müssen
Welche konkreten Verletzungen in das VAV oder das SAV fallen, kann der D Arzt in einem verbindlichen Verletzungsartenverzeichnis nachlesen. So wird sichergestellt, dass jeder Patient genau die unfallmedizinischen Maßnahmen und die Akutversorgung erhält, die für seine spezifische Verletzung notwendig sind, sei es durch niedergelassene Fachärzte oder in spezialisierten Krankenhäusern.
Wo finde ich einen Durchgangsarzt?
Einen Durchgangsarzt für Arbeits- oder Wegeunfälle finden Sie am schnellsten über das Online-Suchportal der Landesverbände der DGUV. Die Online-Suche ermöglicht es, gezielt nach D-Ärztinnen und D-Ärzten zu suchen. Bei der Umkreissuche müssen lediglich eine Postleitzahl und ein Ort eingegeben werden, um einen Durchgangsarzt in der Nähe zu finden.
Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, den richtigen D Arzt zu finden:
- Viele Krankenhäuser mit unfallchirurgischen Abteilungen verfügen über eine D-Arzt-Zulassung und eine entsprechende Ambulanz.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, den nächstgelegenen Durchgangsarzt zu benennen, was meist über Aushänge im Betrieb oder mittels Informationen im Intranet sichergestellt wird.
- Auch Sicherheitsbeauftragte, die Berufsgenossenschaften über ihre Hotlines oder der Betriebsarzt können Auskunft über zugelassene D-Ärzte geben.
Unternehmen mit mehreren Standorten können mehrere Durchgangsärzte benennen, damit die Wege für die Beschäftigten kurz bleiben. Dennoch haben Mitarbeiter das Recht, sich im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls den D-Arzt selbst aus der Liste der zugelassenen Mediziner auszusuchen. Meistens wählen Betroffene eine Praxis, die gut vom Wohnort oder vom Arbeitsplatz aus erreichbar ist.
Wann ist der Durchgangsarzt nicht erforderlich?
Es gibt Situationen, in denen trotz eines Arbeitsunfalls kein klassischer Durchgangsarzt aufgesucht werden muss. Dies betrifft vor allem sogenannte Bagatellunfälle. Ein solcher kleiner Unfall liegt dann vor, wenn die verletzte Person bereits am nächsten Tag wieder arbeitsfähig ist und die gesamte medizinische Behandlung voraussichtlich nicht länger als eine Woche andauert. In diesen Fällen kann die Versorgung problemlos durch einen Allgemeinmediziner erfolgen, ohne dass eine Überweisung notwendig ist.
Eine weitere wichtige Ausnahme bilden isolierte Verletzungen bestimmter Sinnesorgane oder der Zähne. Wenn ausschließlich die Augen, der Hals, die Nase oder die Ohren betroffen sind, führt der direkte Weg zu einem Augen- oder HNO-Arzt. Das gleiche gilt bei Zahnverletzungen, für die direkt eine Zahnarztpraxis aufgesucht werden sollte.
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