Bei einer Betriebsbegehung werden alle Bereiche eines Unternehmens, von den Arbeitsplätzen bis hin zu Abläufen und Arbeitsmitteln, gezielt begutachtet. Das Ziel einer Begehung ist es einerseits zu überprüfen, ob Arbeitsschutzmaßnahmen richtig umgesetzt wurden und andererseits zu ermitteln, ob es weitere potenzielle Gefährdungen gibt und wie diese eliminiert werden könnten.
Eine Begehung im Betrieb erfolgt in drei Schritten, die von der Vorbereitung über die eigentliche Begehung vor Ort bis hin zur rechtssicheren Dokumentation und der Nachbereitung reichen. Dabei kann eine Betriebsbegehung sowohl intern im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung wie etwa durch die Betriebsarzt.GmbH stattfinden als auch extern durch Behörden oder Berufsgenossenschaften veranlasst werden.
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Ist eine Betriebsbegehung gesetzlich verpflichtend?
Ja, die Begehung ist für Arbeitgeber per Gesetz verpflichtend. Denn Sie sind dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen regelmäßig zu überprüfen, Gefährdungen zu ermitteln und die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. Die Betriebsbegehung ist diesbezüglich das Mittel zum Zweck.
Besonders eng ist die Betriebsbegehung mit der Gefährdungsbeurteilung verknüpft. Laut § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) stellt die Begehung das primäre Mittel dar, um Gefährdungen direkt am Entstehungsort zu identifizieren und die Arbeitsbedingungen objektiv zu beurteilen. Die weiteren rechtlichen Säulen sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Neben der Ermittlung von Gefährdungen nach § 5 ArbSchG verpflichtet § 6 ArbSchG Arbeitgeber dazu, die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Die Begehung liefert dafür die notwendigen Daten.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): In den §§ 3 ASiG und 6 ASiG wird festgelegt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei der Prüfung der Arbeitsplätze unterstützen müssen. Dies geschieht in der Praxis maßgeblich durch gemeinsame Begehungen vor Ort im Betrieb.
- DGUV Vorschrift 2: Diese Unfallverhütungsvorschrift konkretisiert die Aufgaben der betrieblichen Betreuung. Sie legt fest, dass regelmäßige Betriebsbegehungen ein fester Bestandteil der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung sind.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie regelt die Anforderungen an sichere Arbeitsmittel und technische Anlagen. Im Rahmen einer Begehung wird geprüft, ob diese Mittel den Sicherheitsstandards entsprechen und ordnungsgemäß gewartet sind.
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): Gemäß § 19 SGB VII haben Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger das Recht, Betriebe zu begehen, um die Einhaltung der Präventionsvorschriften zu überwachen.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Nach § 89 BetrVG („Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz“) hat der Betriebsrat die Aufgabe, sich für den Arbeitsschutz einzusetzen. Dies beinhaltet ausdrücklich das Recht, an Betriebsbegehungen teilzunehmen und den Prozess konstruktiv zu begleiten.
Durch diese rechtliche Verankerung wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz keine einmalige Aktion bleibt, sondern ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist. Die Betriebsarzt.GmbH hilft Ihnen dabei, alle diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, damit Ihre Betriebsbegehungen immer glatt über die Bühne gehen.
Was wird bei einer Betriebsbegehung geprüft?
Bei einer Betriebsbegehung steht die systematische Begutachtung des gesamten Arbeitsumfeldes im Mittelpunkt. Es geht darum, Arbeitsplätze, Abläufe und Arbeitsmittel objektiv unter die Lupe zu nehmen. Das Ziel ist dabei zweierlei: Einerseits wird geprüft, ob bestehende Schutzmaßnahmen wirksam sind und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Andererseits sollen potenzielle Gefahrenquellen identifiziert werden, bevor sie zu einem Problem werden. Die Prüfung umfasst dabei insbesondere drei Kernbereiche.
- An den Arbeitsplätzen werden Faktoren wie Ergonomie, Ordnung, Beleuchtung, Belüftung und Lärmpegel bewertet.
- Bei den Arbeitsmitteln liegt der Fokus auf dem technischen Zustand, der Sicherheit sowie das Vorhandensein aktueller Prüfplaketten und der allgemeinen Bedienbarkeit.
- Schließlich werden die Arbeitsabläufe analysiert, um sichere Verhaltensweisen und eine sinnvolle Ablauforganisation sicherzustellen.
Das Spektrum der berücksichtigten Gefährdungen ist dabei breit gefächert. Es reicht von mechanischen, elektrischen und chemischen Risiken über Brand- und Explosionsgefahren bis hin zu thermischen oder physikalischen Belastungen wie Strahlung oder Vibrationen.
Auch die Arbeitsumgebung und psychische Belastungen, etwa durch eine hohe Arbeitsintensität oder mangelhafte Kommunikation, werden bei einer modernen Begehung mit einbezogen.
So läuft eine Betriebsbegehung im Detail ab
Durch das Ineinandergreifen von Beobachtung, fachlichem Austausch und einer konsequenten Nachbereitung wird der Arbeitsschutz durch eine Begehung von einer theoretischen Vorschrift zu einer gelebten Praxis, die Mitarbeitende schützt und den Betrieb insgesamt stärkt.
1. Vorbereitung: Eine gute Planung ist die halbe Miete
Eine Begehung steht und fällt mit der Qualität der Vorbereitung. In dieser Phase werden die Schwerpunkte festgelegt. Geht es um den gesamten Betrieb oder um einen spezifischen Abschnitt wie das Lager oder die Produktion? Damit Sie kein Detail übersehen, empfiehlt sich die Nutzung branchenspezifischer Checklisten, wie wir sie Ihnen am Ende dieses Beitrags als Orientierungshilfe bereitstellen.
Folgende Arbeitsdokumente sollten vor Beginn der Begehung entweder digital oder analog bereitliegen:
- Eine aktuelle Teilnehmerliste
- Protokolle und Dokumentationen über frühere Begehungen
- Spezifische Fragenlisten für die Befragung der Beschäftigten
- Formulare zur Berichterstattung der Feststellungen
- Eine Übersicht aller einzusehenden Dokumente wie Prüfberichte oder Unterweisungsnachweise
Die Auswahl der Arbeitsschutzdokumente sollte stets auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft werden, damit sie den Prozess unterstützen, statt ihn durch unnötige Bürokratie zu bremsen.
2. Die Begehung durch den Betrieb
Der Rundgang folgt einer vorher festgelegten Route. Dabei verlassen sich die Teilnehmer nicht auf zufällige Eindrücke, sondern arbeiten gezielte Prüfpunkte anhand der Checkliste ab. Im Fokus stehen der technische Zustand von Arbeitsmitteln, die Ordnung und Sauberkeit sowie die sichere Lagerung von Gefahrstoffen. Auch die Funktionsfähigkeit von Flucht- und Rettungswegen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen werden kontrolliert.
Bei der Durchführung der Betriebsbegehung ist das Gespräch mit den Mitarbeitenden vor Ort empfehlenswert, da sie hilfreiche Hinweise über den realen Arbeitsalltag geben. Dabei sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Die Befragungen finden während der regulären Arbeitszeit statt.
- Es werden gezielt Personen interviewt, die direkt in den zu prüfenden Bereichen arbeiten.
- Die Fragen beziehen sich auf konkrete Aufgaben, Rollen im Arbeitsschutz und die persönliche Einschätzung der Sicherheit.
Aufgrund des Zeitrahmens wird meist eine Stichprobe von etwa 10 bis 15 % der Belegschaft einer Abteilung befragt. Die Ergebnisse werden kurz zusammengefasst und den Befragten zur Bestätigung vorgelegt, um Transparenz zu schaffen.
3. Sonderformen der Betriebsbegehung: Gezielte Schwerpunktbegehungen
Neben allgemeinen Begehungen können Schwerpunktbegehungen sinnvoll sein, um tiefere Analysen in kritischen Bereichen durchzuführen. Typische Beispiele sind beispielsweise:
- Brandschutzbegehungen: Diese sind gesetzlich mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
- Gefahrstoffbegehungen: Hier liegt das Augenmerk auf der Kennzeichnung, Lüftung und sicheren Lagerung chemischer Stoffe.
- Ergonomiebegehungen: Diese dienen der Bewertung von Bildschirmarbeitsplätzen oder körperlich besonders belastenden Tätigkeiten.
Gezielte Begehungen können die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen erheblich erhöhen, da sie Raum für fachspezifische Details bieten.
3. Nachbereitung: Dokumentation und Schutzmaßnahmen
Nach der Begehung folgt die Auswertung der gesammelten Daten. Alle festgestellten Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten werden in einem Protokoll festgehalten. Da nicht jede Abweichung das gleiche Risiko darstellt, erfolgt eine Risikobewertung in drei Kategorien:
- Schwerwiegende Mängel und Gefahr im Verzug: Hier ist sofortiges Handeln gefragt, da eine unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben der Beschäftigten besteht. Tätigkeiten an den betroffenen Stellen müssen vor allem im Kontext mit schadhaften elektrischen Leitungen oder defekten Schutzeinrichtungen an Maschinen unverzüglich eingestellt werden.
- Mittelschwere und wesentliche Mängel: Hier geht es um Abweichungen, die zwar ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, jedoch keine sofortige Stilllegung des Betriebs oder des Arbeitsbereiches erfordern. Diese Mängel müssen innerhalb einer fest definierten Frist fachgerecht behoben werden, um eine Verschlimmerung der Situation oder spätere Unfälle dauerhaft zu verhindern.
- Leichte Mängel und Abweichungen: Diese Punkte stellen keine akute Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit dar, entsprechen aber dennoch nicht den geltenden Vorschriften. Ein typisches Beispiel ist eine defekte Beleuchtung in einem Lagerraum, der nur selten genutzt wird oder eine fehlende Kennzeichnung an unkritischen Stellen. Solche Abweichungen sollten im Rahmen der regulären Wartungsintervalle oder bei nächster Gelegenheit korrigiert werden.
Bei der Risikobewertung bewerten die Experten für Arbeitsschutz vor allem zwei Faktoren: die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens und das mögliche Schadensausmaß. Letzteres reicht von leichten Schnittverletzungen bis hin zu lebensgefährlichen Situationen.
Aus dieser Kombination ergibt sich die Priorität der notwendigen Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. Diese Rangfolge legt fest, dass Gefahren bevorzugt an ihrer Quelle beseitigt werden müssen, bevor man auf nachgelagerte Lösungen setzt:
- S: Den Vorrang hat immer die Substitution, also der Austausch einer Gefahrenquelle gegen eine sicherere Alternative.
- T: Ist dies nicht möglich, greifen technische Schutzmaßnahmen wie Absperrungen oder Absaugvorrichtungen.
- O: Erst an dritter Stelle folgen organisatorische Maßnahmen, die beispielsweise die Arbeitszeit in belastenden Bereichen begrenzen.
- P: Den Abschluss bilden personenbezogene Maßnahmen wie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Die Ergebnisse der Betriebsbegehung fließen direkt in die Gefährdungsbeurteilung ein. Gemeinsam mit den Führungskräften werden konkrete Maßnahmen vereinbart, Verantwortlichkeiten zugewiesen und Fristen zur Behebung gesetzt.
Falls die Betriebsbegehung durch eine Berufsgenossenschaft stattfand, erhält das Unternehmen einige Tage später ein offizielles Revisionsschreiben. Es ist jedoch ratsam, immer ein eigenes internes Protokoll zu führen, um die Mängelbeseitigung eigenständig und proaktiv steuern zu können.
Wer nimmt an einer Betriebsbegehung teil?
Eine Betriebsbegehung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die von der Zusammenarbeit verschiedener Experten lebt. Die Zusammensetzung des Teams richtet sich nach dem Anlass der Begehung und der Größe des Unternehmens. Während bei internen Routinechecks ein festes Kernteam agiert, wird dieses bei speziellen Themen oder behördlichen Terminen durch weitere Fachleute ergänzt.
Zum Teilnehmerkreis gehören üblicherweise:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt: Sie bilden das fachliche Rückgrat und bewerten die Situation aus sicherheitstechnischer und medizinischer Sicht.
- Arbeitgeber oder beauftragte Führungskraft: Diese Teilnehmer verfügen über die notwendige Entscheidungsgewalt, um vorgeschlagene Maßnahmen direkt zu veranlassen.
- Sicherheitsbeauftragte: Als interne Experten vor Ort kennen sie die täglichen Abläufe und spezifischen Gefahrenquellen ihrer jeweiligen Abteilungen am besten.
- Betriebsrat: Sofern vorhanden, vertritt er die Interessen der Belegschaft und achtet auf die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz (gemäß § 89 BetrVG „Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz“).
- Spezialisierte Beauftragte: Bei Schwerpunktbegehungen nehmen gezielt Experten wie Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte oder Abfallbeauftragte teil, um tiefergehende Fachfragen zu klären.
- Externe Aufsichtspersonen: Bei behördlich veranlassten Begehungen wird das Team durch Vertreter der Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes ergänzt.
Unabhängig von der genauen Konstellation verfolgen alle Beteiligten das gleiche Ziel: die objektive Bewertung der Arbeitssicherheit und die konstruktive Suche nach Lösungen, die den Betrieb nachhaltig sicherer machen.
Wie oft muss eine Betriebsbegehung erfolgen?
Hinsichtlich der Häufigkeit macht der Gesetzgeber keine genauen Angaben. In den rechtlichen Grundlagen ist lediglich davon die Rede, dass die Arbeitsbedingungen regelmäßig überprüft werden müssen. Was genau unter dieser Regelmäßigkeit zu verstehen ist, hängt stark von der individuellen Gefährdungslage des jeweiligen Betriebs ab.
Allgemein wird empfohlen, eine Betriebsbegehung mindestens einmal jährlich durchzuführen. Dieser Turnus hat sich für viele Unternehmen bewährt, um den Arbeitsschutz aktuell zu halten. Es gibt jedoch Bereiche, in denen dieser Abstand nicht ausreicht. In Branchen mit erhöhten Risiken, wie etwa in der Produktion, im Umgang mit Gefahrstoffen oder auf Baustellen, können auch monatliche Begehungen notwendig sein.
Zusätzlich zu diesen festgelegten Intervallen schreibt § 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) vor, dass Begehungen auch anlassbezogen stattfinden müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich die Arbeitsbedingungen im Betrieb grundlegend ändern oder neue Arbeitsmittel und Maschinen eingeführt werden.
Auch nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen ist eine zeitnahe Begehung angebracht, um die Ursachen zu analysieren und künftige Risiken auszuschließen.
Ihre Checkliste für Ihre nächste Betriebsbegehung
Damit Sie bei Ihrer nächsten Begehung keine kritische Stelle übersehen, haben wir die wesentlichen Aspekte in einer kompakten Übersicht zusammengefasst. Diese Liste dient Ihnen als roter Faden und hilft Ihnen dabei, Ihren Betrieb systematisch auf Sicherheitslücken zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass diese Punkte je nach Branche spezifisch ergänzt werden sollten.
Vorbereitung und Dokumentation
- [ ] Liegen die Protokolle der letzten Betriebsbegehung zur Kontrolle vor?
- [ ] Ist die aktuelle Gefährdungsbeurteilung für die Bereiche griffbereit?
- [ ] Sind die Unterweisungsnachweise der Mitarbeitenden aktuell?
- [ ] Liegt das Verbandbuch vor und wird es ordnungsgemäß geführt?
- [ ] Sind alle notwendigen Betriebsanweisungen vorhanden?
Arbeitsplatz und Umfeld
- [ ] Sind alle Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge permanent frei?
- [ ] Ist die Beleuchtung an allen Arbeitsplätzen ausreichend und blendfrei?
- [ ] Herrscht in den Arbeitsbereichen eine angemessene Raumtemperatur?
- [ ] Sind Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren durch Ordnung minimiert?
- [ ] Werden Lärmschutzbereiche korrekt gekennzeichnet?
Arbeitsmittel und technische Anlagen
- [ ] Verfügen alle Maschinen und elektrischen Betriebsmittel über eine gültige Prüfplakette (DGUV V3 Prüfung)?
- [ ] Sind technische Schutzeinrichtungen wie Not-Halt-Schalter funktionstüchtig?
- [ ] Befinden sich Leitern, Tritte und Regale in einem einwandfreien Zustand?
- [ ] Werden Wartungsintervalle für spezielle Anlagen eingehalten?
Ergonomie und Gesundheitsschutz
- [ ] Sind Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch eingerichtet?
- [ ] Werden Bürostühle und Arbeitstische den individuellen Bedürfnissen gerecht?
- [ ] Gibt es Hilfsmittel für das Heben und Tragen schwerer Lasten?
- [ ] Ist die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorhanden?
Brandschutz und Erste Hilfe
- [ ] Sind Feuerlöscher gut sichtbar, zugänglich und regelmäßig geprüft?
- [ ] Ist das Erste-Hilfe-Material vollständig und noch haltbar?
- [ ] Hängen aktuelle Flucht- und Rettungspläne an zentralen Stellen aus?
- [ ] Sind ausreichend Ersthelfer und Brandschutzhelfer benannt?
In der modernen Arbeitsschutzpraxis empfehlen wir von der Betriebsarzt.GmbH, solche Checklisten digital zu führen. Die Nutzung von Tablets oder speziellen Apps ermöglicht es, Mängel direkt vor Ort mit Fotos zu dokumentieren und ohne Umwege in das Protokoll zu übernehmen. Das spart Zeit, minimiert Übertragungsfehler und sorgt für eine transparente Nachvollziehbarkeit im Rahmen Ihres Arbeitsschutzmanagements.
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