DGUV V3 Prüfung für medizinische Geräte

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Die medizinische Geräteprüfung nach DGUV V3 in Kürze

  • Die wiederkehrende DGUV V3 Prüfung medizinischer Geräte garantiert die Sicherheit in Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Arztpraxen.

 

  • Diese Elektroprüfung ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ gesetzlich vorgeschrieben.

 

  • Elektrische medizinische Geräte und Anlagen werden nach den Regeln der Fachnorm DIN EN 62353 geprüft.

 

  • Jede Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 besteht aus einer Sichtprüfung sowie Messungen und einem Funktionstest und basiert auf einer zuvor durchgeführten Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV.

 

  • Nur Elektrofachkräfte mit der passenden Ausbildung, Erfahrung und regelmäßigen Weiterbildungen dürfen die DGUV V3 Prüfung durchführen.

 

  • Für einen rechtssicheren Nachweis müssen alle Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung medizinischer Geräte vollständig in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden.

Die DGUV V3 Prüfung für medizinische Geräte ist eine wiederkehrende Elektroprüfung, die die Sicherheit für Mitarbeitende und Patienten in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Rettungsdiensten gewährleistet. Da medizinische Geräte oft lebensrettend sind, hat ihre zuverlässige Funktion oberste Priorität, was durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt werden muss. Die gesetzliche Verpflichtung dazu ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Betriebsarzt.GmbH bietet für die medizinische Geräteprüfung nach DGUV V3 einen deutschlandweiten Prüfdienst durch eigene Elektrofachkräfte an: Mit uns setzen Sie auf eine rechtssichere Geräteprüfung durch unabhängige Fachkräfte. Als neutrale Prüfinstanz handeln wir ohne Eigeninteresse und fokussieren uns ausschließlich auf die Sicherheit in Ihrer medizinischen Einrichtung und helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu minimieren.

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Wo ist die DGUV V3 Prüfung für medizinische Geräte gesetzlich verankert?

Die Durchführung der DGUV V3 Prüfung für medizinische Geräte ist in Deutschland eine gesetzliche Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass elektrische medizinische Apparate nur in einem ordnungsgemäßen Zustand betrieben werden dürfen und dieser Zustand durch regelmäßige Prüfungen erhalten werden muss.

Konkret sind nachfolgende Gesetze und Verordnungen für die medizinische Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 bindend:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es bildet die allgemeine Basis und verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten (§ 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“).
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese staatliche Rechtsverordnung fordert, dass elektrische Betriebsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, regelmäßig durch zur Prüfung befähigte Personen kontrolliert werden müssen (§ 3 BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung“ und § 14 BetrSichV „Prüfung von Arbeitsmitteln“).
  • DGUV Vorschrift 3: Diese Unfallverhütungsvorschrift konkretisiert die Pflichten für den Bereich der Elektrotechnik. In § 5 der Unfallverhütungsvorschrift wird gefordert, dass der Unternehmer für die Prüfung elektrischer Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in bestimmten Zeitabständen zu sorgen hat.
  • Ergänzend dazu dient die DGUV Information 203-071 („Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“) als praxisorientierter Leitfaden für die Organisation dieser Pflichtprüfungen. Diese Schrift konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und bietet dem Unternehmer wichtige Hilfestellungen bei der Auswahl qualifizierter Prüfpersonen sowie der Festlegung rechtssicherer Prüffristen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung.
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Speziell für medizinische Produkte schreibt § 7 MPBetreibV („Instandhaltung von Produkten“) zusätzliche sicherheitstechnische Kontrollen vor, um die Patientensicherheit rundum gewährleisten zu können.

 

Was gehört alles zur DGUV V3 Prüfung medizinischer Geräte?

Diese sicherheitstechnische Überprüfung dient dazu, die elektrische Sicherheit von ortsveränderlichen und ortsfesten medizinischen Apparaten zuverlässig zu garantieren. Der konkrete Prüfumfang der DGUV V3 Prüfung wird dabei aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und orientiert sich neben der DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) maßgeblich an den folgenden Normen:

  • DIN EN 62353 (VDE 0751) („Medizinische elektrische Geräte – Wiederholungsprüfungen und Prüfung nach Instandsetzung von medizinischen elektrischen Geräten“)
  • DIN EN 50678 VDE 0701:2021-02  („Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“)
  • DIN EN 50699 VDE 0702:2021-06 („Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“)

Der Prüfungsvorgang besteht im Einzelnen aus einer Sichtprüfung zur Identifikation äußerer Mängel oder Beschädigungen, einer messtechnischen Prüfung zur Ermittlung wichtiger elektrischer Kennwerte und einer abschließenden Funktionsprüfung der Betriebsbereitschaft.

Damit wird die Einhaltung aller vorgeschriebenen Grenzwerte sichergestellt, um eine gefahrlose Nutzung im medizinischen Alltag zu ermöglichen. Diese strukturierte Vorgehensweise gewährleistet eine hohe Betriebssicherheit und minimiert technische Ausfallrisiken in sensiblen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.

 

Was genau regelt die DIN EN 62353 (VDE 0751-1)?

Diese Norm ist das Regelwerk für die elektrische Prüfung von medizinischen elektrischen Geräten und medizinischen elektrischen Systemen. Ihr wichtigstes Ziel ist es, die Patientensicherheit zu garantieren und das medizinische Personal vor technischen Gefahren zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 7 MPBetreibV „Instandhaltung von Produkten“) sowie in der DGUV Vorschrift 3 verankert.

In medizinisch genutzten Bereichen gelten oft deutlich höhere Anforderungen als bei der allgemeinen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Deshalb müssen alle elektrischen Geräte, die direkt Energie auf einen Patienten übertragen oder Messsignale von ihm abnehmen, nach den strengen Vorgaben dieser Norm regelmäßig geprüft werden.

 

Wann müssen medizinische Geräte geprüft werden?

Die gesetzliche Pflicht zur DGUV V3 Prüfung besteht zu verschiedenen Anlässen:

  1. Vor der ersten Inbetriebnahme: Jedes neue medizinische Gerät muss vor der erstmaligen Verwendung geprüft werden, es sei denn, der Hersteller bestätigt die Konformität mit den Unfallverhütungsvorschriften.
  2. Nach Instandsetzung oder Änderung: Sobald ein elektrisches medizinisches Gerät repariert oder technisch modifiziert wurde, ist eine erneute DGUV V3 Prüfung erforderlich, bevor es wieder am Patienten eingesetzt werden darf.
  3. Wiederkehrende Prüfungen: In festzulegenden Zeitabständen müssen alle elektrischen medizinischen Betriebsmittel erneut kontrolliert werden.

Alle DGUV V3 Prüfungsanlässe für medizinische Geräte werden von den Elektrofachkräften der Betriebsarzt.GmbH nach den Vorgaben der DIN EN 62353 geprüft.

 

Wo werden die Prüffristen dokumentiert?

Die Festlegung der Prüffristen erfolgt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 3 BetrSichV). Die Ergebnisse jeder DGUV V3 Prüfung sowie die Fristen bis zur nächsten Kontrolle müssen in einem Prüfprotokoll, einem Prüfbuch oder einer Gerätekartei festgehalten werden.

Um die Überwachung der Termine im Alltag zu vereinfachen, sollten die medizinischen Geräte mit einer Prüfplakette gekennzeichnet werden, die den nächsten Prüftermin direkt am medizinischen Gerät ausweist.

Die Fristen für die DGUV V3 Prüfungen medizinischer Geräte sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel an den Geräten rechtzeitig festgestellt werden. Werden diese Pflichten vernachlässigt, drohen im Schadensfall nicht nur rechtliche Konsequenzen und Bußgelder, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes durch Sachversicherer oder Berufsgenossenschaften.

 

Welche Informationen muss ein rechtssicheres Prüfprotokoll enthalten?

Jede durchgeführte Prüfung an medizinischen Geräten muss vollständig dokumentiert werden. Die Aufzeichnung konkreter Messwerte hilft dabei, Zustandsveränderungen über einen längeren Zeitraum nachverfolgen zu können.

  • Ein ordnungsgemäßes Prüfprotokoll sollte laut DGUV Information 203-071 zunächst eine eindeutige Identifikation des Geräts ermöglichen, beispielsweise durch die Angabe von Gerätetyp, Hersteller, Inventarnummer oder eines Barcodes.

  • Das Protokoll muss zudem das Datum der DGUV 3 Prüfung, den genauen Prüfumfang sowie die zugrunde liegende Norm beinhalten.

  • Ebenfalls erforderlich sind Angaben zum Anlass der Elektroprüfung medizinischer Geräte, welche Prüf- oder Messgerät verwendet wurden sowie das abschließende Prüfergebnis.

  • Um die Überwachung der Fristen sicherzustellen, muss das Prüfprotokoll das Datum der nächsten fälligen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ausweisen.

  • Abgeschlossen wird die Dokumentation durch die Nennung der Prüfperson oder des Prüfteams sowie deren eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur.

 

Wer darf die DGUV V3 Prüfung medizinischer Geräte durchführen?

Die fachgerechte Durchführung von DGUV V3 Prüfungen an elektrischen medizinischen Anlagen und Betriebsmitteln erfordert eine hohe Qualifikation der Prüfperson, um den sicheren Zustand zuverlässig beurteilen zu können (§ 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 „Begriffe“).

Grundsätzlich darf diese Aufgabe nur von einer zur Prüfung befähigten Person übernommen werden, die gleichzeitig die Anforderungen an eine Elektrofachkraft hinsichtlich der jeweiligen Prüfaufgabe erfüllt.

Zu den notwendigen Voraussetzungen gehören eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Unsere Elektrofachkräfte erfüllen alle geforderten Qualifizierungsstandards, um die DGUV V3 Prüfung für medizinische Geräte zuverlässig und rechtskonform durchzuführen.

 

Welche Leistungen bietet die Betriebsarzt.GmbH bei der medizinischen Geräteprüfung konkret an?

Wir führen für Sie eine bundesweite Betriebsbegehung direkt vor Ort in Ihrer Einrichtung durch, um den genauen Prüfbedarf Ihrer medizinischen Geräte zu ermitteln. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV, die vor der eigentlichen Elektroprüfung durchgeführt werden muss.

Im Rahmen der technischen Umsetzung prüfen wir sowohl Ihre ortsveränderlichen als auch Ihre ortsfesten medizinischen Geräte zuverlässig nach den geltenden Gesetzen und Vorgaben, wie der Norm DIN EN 62353.

Zum Abschluss jeder DGUV V3 Prüfung erstellen wir für Sie rechtssichere Prüfprotokolle, mit denen Sie den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Apparate jederzeit gegenüber Behörden oder Versicherern vollständig nachweisen können.

 

Was kostet eine DGUV V3 Prüfung für medizinische Geräte?

Eine Elektroprüfung für Ihre medizinische Einrichtung erhalten Sie bei der Betriebsarzt.GmbH bereits ab 3 Euro pro Gerät, wobei der endgültige Preis von der individuellen Anzahl Ihrer Betriebsmittel abhängt.

In diesem Angebot sind bereits alle Spesen- und Fahrtkostenpauschalen sowie die fachgerechte Erstellung der rechtssicheren Prüfprotokolle und eine Expertenberatung vor Ort enthalten. Wir legen bei jeder Durchführung Ihrer medizinischen Geräteprüfung großen Wert auf Rechtssicherheit und Qualität, um den Schutz Ihrer Patienten und Angestellten jederzeit zu garantieren.

 

Wie läuft eine medizinische Geräteprüfung durch die Betriebsarzt.GmbH ab?

In den meisten Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen und Kliniken führen wir die Prüfung unkompliziert bei laufendem Betrieb durch. Damit Ihre betrieblichen Abläufe dabei so sicher, effizient und störungsfrei wie möglich bleiben, ist eine sorgfältige Vorbereitung der DGUV V3 Prüfung medizinischer Geräte erforderlich. Wir besprechen deshalb im Vorfeld den genauen Ablauf mit Ihnen und führen eine Bestandsaufnahme durch, sodass Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die anstehenden Kontrollen informieren können. Durch diese frühzeitige Anmeldung können Betriebsabläufe optimal auf die Prüftermine eingestellt und alle Betriebsmittel uneingeschränkt zugänglich gemacht werden.

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