Was ist eine  verkehrsmedizinische Untersuchung?

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Die verkehrsmedizinische Untersuchung in Kürze

  • Eine verkehrsmedizinische Untersuchung beurteilt die gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Basis der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

 

  • In der Praxis werden diese Untersuchungen meistens von Betriebsärzten oder Arbeitsmedizinern mit der entsprechenden Zusatzqualifikation durchgeführt.

 

  • Besonders für Berufskraftfahrer im Bereich Lastkraftwagen und Bus sowie für die gewerbliche Fahrgastbeförderung ist dieser Nachweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 11 FeV „Eignung“).

 

  • Die medizinische Überprüfung umfasst eine allgemeine körperliche Untersuchung sowie spezifische Tests der Sehschärfe und des Hörvermögens.

 

  • Die verkehrsmedizinische Untersuchung muss für die Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C (Lkw über 3,5 t) und D (Busse mit mehr als 8 Plätzen) alle fünf Jahre wiederholt werden, damit die Fahrberechtigung verlängert wird.

 

  • Für Fahrer von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E (kleine Lkw) ist eine verkehrsmedizinische Überprüfung ab dem 50. Lebensjahr verpflichtend und danach alle 5 Jahre.

Eine verkehrsmedizinische Untersuchung bewertet die körperliche und geistige Eignung für den Straßenverkehr gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung, bei der die Eignung für spezifische berufliche Aufgaben überprüft wird (wie etwa für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten – ehemalige G25 Untersuchung), konzentriert sich die verkehrsmedizinische Untersuchung auf die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum.

Ein Ziel der Verkehrsmedizin besteht darin, gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken frühzeitig zu erkennen, die beim Führen eines Fahrzeugs problematisch werden könnten. Dazu zählen etwa unerkannte Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, Herz-Kreislauf-Probleme sowie neurologische Erkrankungen.

Die Betriebsärzte der Betriebsarzt.GmbH bieten neben der betriebsärztlichen Betreuung und  arbeitsmedizinischen Vorsorge auch Dienstleistungen aus dem Bereich der Verkehrsmedizin deutschlandweit vor Ort an und beraten Sie auf dem Online-Weg zu verkehrsmedizinischen Fragen.

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Was versteht man unter Verkehrsmedizin genau?

Nach der Definition von H. J. Wagner bedeutet Verkehrsmedizin „die Anwendung ärztlichen Wissens und ärztlicher Erfahrung zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer“. Der ehemalige Präsident und Ehrenpräsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e. V. (DGVM) prägte das Verständnis dieses Teilgebiets der Humanmedizin bis heute nachhaltig.

Verkehrsmediziner befassen sich mit dem Zusammenhang zwischen der Gesundheit und der Fähigkeit zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Es wird untersucht, wie Krankheiten, körperliche und altersbedingte Einschränkungen sowie Medikamente, Alkohol oder Drogen die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. In der fachlichen Bewertung wird zwischen der Fahrsicherheit und der Fahreignung unterschieden.

  • Die Fahrsicherheit beschreibt eine situationsbezogene Leistungseinschränkung.
  • Im Gegensatz dazu betrifft die Fahreignung zeitlich überdauernde körperliche oder psychische Merkmale, die zu einer dauerhaften Einschränkung führen können.

 

Welche Gebiete deckt die moderne Verkehrsmedizin ab?

Die Tätigkeitsfelder der Verkehrsmedizin sind überaus vielfältig und umfassen nachfolgende Bereiche:

  • Regelmäßige Beurteilung der Fahreignung für Berufskraftfahrer nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung.
  • Bewertung des Einflusses von akuten oder chronischen Erkrankungen auf die individuelle Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung.
  • Beratung zur Mobilität im Alter oder nach schweren Krankheitsverläufen als Teil der täglichen Praxis.
  • Erstellung von Gutachten zur Klärung fahrerlaubnisrechtlicher Fragestellungen bei Zweifeln an der psychischen oder physischen Belastbarkeit.
  • Analyse der Auswirkungen bestimmter Medikamente auf das Fahrverhalten zum Schutz vor unvorhersehbaren Risiken im Verkehr.
  • Systematische Untersuchung medizinischer Ursachen von Verkehrsunfällen im Rahmen der Unfallforschung.
  • Entwicklung präventiver Maßnahmen zur allgemeinen Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Basis aktueller medizinischer Erkenntnisse.
  • Unterstützung der Rehabilitation und der rechtlichen Einordnung von Vorfällen durch qualifizierte Begutachtungen nach Unfällen.

 

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für verkehrsmedizinische Untersuchungen?

Bei einer beruflich bedingten verkehrsmedizinischen Untersuchung sind je nach Art der Tätigkeit unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen maßgeblich. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bildet hierbei das zentrale Regelwerk für Lkw- und Busfahrer sowie für Personen in der Fahrgastbeförderung.

 

Die rechtliche Grundlage stützt sich im Wesentlichen auf drei Säulen:

  1. § 11 FeV („Eignung“): Dieser Paragraf regelt allgemein die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Er bildet die Basis für die Notwendigkeit ärztlicher Gutachten bei bestimmten Führerscheinklassen oder wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen.
  2. § 48 FeV („Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“): Diese Vorschrift bezieht sich speziell auf die gewerbliche Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Busse der Klassen D, DE, D1, D1E). Hier wird eine besondere Eignung gefordert, die über die allgemeine Gesundheit hinausgeht und Aspekte wie Belastbarkeit und Orientierungsleistung einschließt.
  3. FeV Anlage 5 („Eignungsuntersuchungen“): In dieser Anlage sind die konkreten Untersuchungsinhalte definiert.

 

Was wird untersucht und welche Intervalle gelten für die verkehrsmedizinische Untersuchung?

Die Anlage 5 der FeV konkretisiert, welche medizinischen Anforderungen die verschiedenen Berufsgruppen erfüllen müssen.

Dabei umfasst die ärztliche Untersuchung nach Nr. 1 Anlage 5 FeV grundsätzlich die Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie des Sehvermögens. Diese Basisuntersuchung ist für alle Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen sowie für die Fahrgastbeförderung verpflichtend.

Ergänzend dazu schreibt Nr. 2 Anlage 5 FeV ein leistungspsychologisches Gutachten vor. Dabei handelt es sich um einen computergestützten Test, der die Reaktionsfähigkeit, Orientierung und Konzentration bewertet. Diese zusätzliche Prüfung ist insbesondere für Busfahrer und Inhaber eines Personenbeförderungsscheins relevant.

Die konkrete Verpflichtung zur Teilnahme variiert je nach Führerscheinklasse und Alter:

  • Schwere Lastkraftwagen (Klassen C, CE): Inhaber dieser Klassen müssen ihre Eignung grundsätzlich alle fünf Jahre durch ein ärztliches Zeugnis belegen.
  • Leichte Lastkraftwagen (Klassen C1, C1E): Für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wird die regelmäßige Untersuchung erst ab dem 50. Lebensjahr zur Pflicht und muss danach im Fünf-Jahres-Rhythmus wiederholt werden.
  • Busse (Klassen D, D1, DE, D1E): Für das Führen von Kraftomnibussen ist die Untersuchung alle fünf Jahre vorgeschrieben. Ab dem 50. Lebensjahr muss bei der Verlängerung zudem die psychologische Leistungsfähigkeit (Nr. 2 Anlage 5 FeV) nachgewiesen werden.
  • Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Rettungsdienst): Wer gewerblich Personen befördert, benötigt den Nachweis zur Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis. Hier wird der psychologische Leistungstest ab dem 60. Lebensjahr fällig.
  • Sonderfälle: Eine anlassbezogene Begutachtung kann notwendig werden, um die Fahrtüchtigkeit nach schweren Erkrankungen oder aufgrund spezifischer behördlicher Auflagen zweifelsfrei zu klären.

 

Wie läuft eine verkehrsmedizinische Untersuchung ab?

Der Ablauf einer verkehrsmedizinischen Untersuchung folgt festen Standards und gliedert sich in verschiedene Phasen von der Vorbereitung bis zur Ergebnismitteilung. Zu Beginn vereinbaren Betroffene einen Termin bei einer qualifizierten Stelle wie etwa bei der Betriebsarzt.GmbH.

Für einen reibungslosen Prozess sollten Ausweisdokumente sowie relevante medizinische Unterlagen und vorhandene Sehhilfen zum Termin bereitgehalten werden. Spezielle Vorbereitungen wie Nüchternheit sind im Regelfall nicht notwendig.

  • Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Ausfüllen eines Fragebogens zum aktuellen Gesundheitszustand.
  • Ein ausführliches Anamnesegespräch dient der Erfassung der Krankheitsgeschichte sowie der Abfrage von Medikamenteneinnahmen.
  • Die körperliche Untersuchung umfasst die Kontrolle von Blutdruck sowie die Prüfung von Herz und Lunge.
  • Eine Beurteilung der Motorik sowie der Reflexe gibt Aufschluss über die körperliche Beweglichkeit.
  • Die Durchführung eines Sehtests dient der Bestimmung der Sehschärfe sowie der Prüfung des Farberkennungsvermögens.
  • Ein Hörtest stellt sicher, dass akustische Signale im Straßenverkehr wahrgenommen werden können.
  • Die Messung von Reaktion und Konzentration erfolgt durch computergestützte Verfahren nach aktuellen Standards.
  • Die Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen findet bei medizinischer Notwendigkeit zur Abklärung von Stoffwechselwerten statt.
  • Bei besonderen Fragestellungen etwa nach Auffälligkeiten durch Alkohol erfolgt eine zusätzliche Analyse der Laborwerte.
  • Das Ergebnis der verkehrsmedizinischen Untersuchung wird in der ärztlichen Bescheinigung (gemäß Anlage 5 FeV) dokumentiert, die Angaben zur Eignung oder zu erforderlichen Hilfsmitteln (z. B. Brille) enthält und zusätzlich in der Vorsorgekartei vermerkt wird.

Die gesamte Prüfung beansprucht in der Regel einen Zeitraum von dreißig bis sechzig Minuten. Wenn die Teilnahme gesetzlich gefordert ist, zählt die aufgewendete Zeit normalerweise als reguläre Arbeitszeit.

 

Welche Fachärzte sind für verkehrsmedizinische Untersuchungen qualifiziert?

Verkehrsmedizinische Untersuchungen werden von Medizinern durchgeführt, die über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Dies betrifft vor allem Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsärzte, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Im beruflichen Kontext stellt der Betriebsarzt die primäre Verbindung zwischen den medizinischen Erfordernissen und dem Arbeitsalltag dar. Diese Fachkräfte verfügen über fundierte Kenntnisse der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und der staatlichen Verordnungen.

 

Welche zusätzlichen Untersuchungen können neben der verkehrsmedizinischen Untersuchung notwendig sein?

Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch eine Eignungsbeurteilung wie die G25 Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten zusätzlich benötigt wird. Das betrifft vor allem Berufskraftfahrer im Bereich Lkw oder Bus sowie Personen im öffentlichen Verkehrswesen.

Ein konkretes Beispiel ist ein Fahrer, der für die Verlängerung seines Führerscheins ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorlegen muss. Parallel dazu verlangt der Arbeitgeber den Nachweis der körperlichen Eignung für das Führen von Flurförderzeugen auf dem Firmengelände.

 

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